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Bitcoin ETF: BlackRock akzeptiert Bedingung der SEC für Bargeldzahlungen

3 min
Aktualisiert von Philip Neubrandt
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IN KÜRZE

  • BlackRock erklärt sich bereit, gemäß den Anforderungen der US-Börsenaufsichtsbehörde (SEC) Barmittel als Fondsrücknahmen zu akzeptieren.
  • Das Unternehmen ist einer der letzten großen ETF Antragsteller, der die SEC Anforderung nach reiner Bargeldschaffung erfüllt.
  • Der Druck, den die SEC auf die Antragsteller ausübt, um ihre Anträge zu ändern, könnte den Weg für eine mögliche Zulassung im Januar ebnen.
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Der Vermögensverwalter BlackRock nimmt die letzten Anpassungen an seinem Bitcoin Spot ETF vor. Jüngster Schritt ist die Zustimmung zur Barauszahlung bei der Rücknahme von Fondsanteilen, welche die US-Börsenaufsicht SEC zur Bedingung gemacht hatte.

Andere ETF Anbieter wie Ark Invest und 21Shares passen ihre Anträge ebenfalls an, da die SEC unnachgiebig auf Bargeldausgleiche besteht. Die jüngsten Entwicklungen deuten darauf hin, dass die ersten Bitcoin Spot ETFs bereits im Januar genehmigt werden könnten.

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BlackRock Bitcoin ETF nur mit Bargeldausgleich

BlackRock ist der letzte der großen ETF Anbieter, der den Vorschlag der SEC für Barausgleich akzeptiert. Dies sei ein gutes Zeichen, so Eric Balchunas, leitender ETF Analyst bei Bloomberg. In einem Beitrag auf X (ehemals Twitter) sagte er:

“BlackRock hat sich für Barausgleich entschieden. Damit ist die Debatte beendet. In-Kind muss warten. Es geht darum, die Dinge vor den Feiertagen zu klären. Das ist ein gutes Zeichen.”

Es gibt zwei Methoden, nach denen Fondsanteile ausgeben und zurückgenommen werden können: Barausgleich und “In-Kind”. Der Vermögensverwalter hatte bereits einen Vorschlag für ein hybrides Rücknahmeverfahren (In-Kind) für ETFs eingereicht. Die SEC verlangte jedoch nur Barausgleich und lehnte ein In-Kind-Modell vorerst ab.

Bei der In-kind Rücknahme tauscht der ETF Anbieter die entsprechenden Vermögenswerte des Fonds aus. Dabei wird der Basiswert, in diesem Fall Bitcoin, über einen Market-Maker ausbezahlt, anstatt die Anteile in bar auszuzahlen. Dies ermöglicht es dem ETF, Anteile an die Anleger:innen zurückzugeben, ohne die Wertpapiere sofort gegen Bargeld verkaufen zu müssen. Dies ist eine Möglichkeit, steuerpflichtige Transaktionen zu vermeiden und wird von den ETF Anbietern bevorzugt.

Im Falle der Bargeldauszahlung zahlen die Anleger:innen Bargeld in den ETF ein, das dem Nettovermögenswert der zu erwerbenden Anteile entspricht. Diese Methode ist flexibler für die Anleger:innen und wird von der SEC bevorzugt. Barauszahlungen erfordern, dass der Fondsmanager Bitcoin verkauft, um Bargeld an die Anleger:innen auszuzahlen. Dies führt jedoch zu steuerpflichtigen Transaktionen.

Jüngste Entwicklungen bei ETF Anträgen

Die SEC hat die Anbieter unter Druck gesetzt, ihre Anträge auf Bargeldschaffung zu ändern. Der ETF Analyst James Seyffart stellte zudem fest, Wisdomtree lasse in seiner jüngsten Antragsänderung die Möglichkeit der Bargeldschaffung offen.

Am 18. Dezember lenkten Ark Invest wie auch 21Shares ein und änderten laut Balchunas ihren Antrag auf Barschöpfung. Er fügte hinzu, die SEC sei in dieser Angelegenheit unnachgiebig. In einem X Beitrag sagte er:

“Ich weiß sehr wohl, dass ARK/21Shares keine Barschöpfung machen wollte, sie hatten sogar einen kreativen alternativen Weg für In-Kind ausgearbeitet. Wenn sie also nachgeben, bedeutet das, die SEC wird nicht nachgeben, um die Debatte zu beenden.”

Er betonte auch, dass diese Entwicklung positiv zu bewerten sei, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Genehmigung der ersten Spot ETFs im Januar.

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Philip Neubrandt
Philip, ein Stuttgarter mit Wurzeln in Logistik und Vertrieb, hat für Unternehmen wie Coca-Cola, Puma & Porsche gearbeitet. Im Jahr 2018 entdeckte er durch seine Begeisterung für Technologie und Innovation seine Leidenschaft für Kryptowährungen. Seine umfassende Expertise deckt nahezu alle Aspekte der Kryptowelt ab. Durch seine langjährige Erfahrung konnte er ein beeindruckendes Netzwerk aus Krypto-Enthusiasten, Tradern und Entwicklern aufbauen. Im Jahr 2020 wagte er sich nebenberuflich...
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