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Dubai geht gegen KuCoin vor: Regulierungsbehörde ordnet sofortigen Stopp des Börsenbetriebs an

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Geschrieben von
Lockridge Okoth

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Redigiert von
Phil Haunhorst

07 März 2026 05:30 CET

Dubais VARA (Virtual Assets Regulatory Authority) hat Unterlassungsanordnungen gegen vier KuCoin-Gesellschaften erlassen. Die Behörde sagt, dass die Börse ohne gültige Lizenz arbeitet und zudem ihren regulatorischen Status falsch dargestellt hat.

Die Maßnahme der VARA folgt auf eine ähnliche Entscheidung der österreichischen Finanzaufsicht vor einigen Wochen. Dies zeigt ein Muster gezielter Maßnahmen gegen die Börse in verschiedenen Ländern.

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Warum das wichtig ist:

  • Nutzer aus Dubai haben ein direktes finanzielles Risiko, wenn sie Guthaben auf einer Plattform halten, die außerhalb des regulatorischen Schutzes arbeitet.
  • Der Vorwurf, dass KuCoin seinen regulatorischen Status falsch dargestellt habe, wirft zudem Fragen zur Glaubwürdigkeit bei der Einhaltung der Vorschriften auf. Dies könnte sich auf die Lizenzanträge von KuCoin in anderen Märkten auswirken.
  • Regulierungsbehörden in der EU und im Nahen Osten zeigen mit diesen Schritten eine Null-Toleranz-Politik gegenüber unregulierten Aktivitäten. Folglich steigen die Anforderungen an die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben branchenweit.

Details dazu:

  • VARA gibt an, dass KuCoin keine Lizenz hat, um Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte in Dubai oder aus Dubai anzubieten.
  • Die Behörde hat jede Werbung, Promotion und gezielte Ansprache von Bewohnern Dubais durch KuCoin untersagt.
  • Gegen vier eigenständige Unternehmen, die als KuCoin auftreten, wurden Unterlassungsanordnungen ausgesprochen.
  • KuCoin erklärte, man „respektiere global geltende Gesetze und regulatorische Prozesse” und verfolge weiterhin einen kooperativen Ansatz gegenüber Behörden.

Der Kontext:

  • Die österreichische FMA hat bereits Wochen vor der Entscheidung in Dubai den europäischen Ableger von KuCoin daran gehindert, neue Kunden aufzunehmen. Dies wurde mit unzureichender personeller Ausstattung zur Erfüllung der Compliance begründet.
  • Zuvor hatte die FMA KuCoin eine MiCA-Lizenz („Markets in Crypto-Assets“) für den Betrieb innerhalb der EU erteilt, doch anschließend neue Geschäftsabschlüsse gestoppt.
  • Weltweit verschärfen Regulierungsbehörden ihr Vorgehen, da viele Krypto-Börsen in regulierte Märkte expandieren, ohne alle Lizenzanforderungen vollständig zu erfüllen.

Haftungsausschluss

In Übereinstimmung mit den Richtlinien des Trust Project verpflichtet sich BeInCrypto zu einer unvoreingenommenen, transparenten Berichterstattung. Dieser Artikel zielt darauf ab, genaue und aktuelle Informationen zu liefern. Den Lesern wird jedoch empfohlen, die Fakten unabhängig zu überprüfen und einen Fachmann zu konsultieren, bevor sie auf der Grundlage dieses Inhalts Entscheidungen treffen.

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