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EZB fordert Vetorecht bei Stablecoin-Lancierung

2 min
Aktualisiert von Alexandra Kons
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IN KÜRZE

  • Die EZB möchte ein Vetorecht bei der Einführung von Stablecoins.
  • Die EZB ist der Meinung, dass sich Stablecoins negativ auf die Stabilität der Geldmenge auswirken könnten.
  • In den USA wurde bereits im Dezember 2020 der sogenannte Stablecoin Act eingeführt.
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Die Europäische Zentralbank (EZB) verlangt einem Reuters-Bericht zufolge von der EU ein Vetorecht bei der Einführung von Stablecoins in der Eurozone sowie weitere regulatorische Befugnisse.

Ein Stablecoin ist ein digitaler Fiat-Token, der 1:1 an eine Fiatwährung gebunden ist. Viele Zentralbanken haben allerdings Angst davor, dass Stablecoins deshalb deren Kontrolle über die Geldmenge und das Bankwesen gefährden könnte.

Die Ankündigung der EZB könnte eine Reaktion auf den Plan von Facebook, einen eigenen Stablecoin auf den Markt zu bringen, sein. Das soziale Netzwerk hatte bereits früher an einem Stablecoin namens Liba gearbeitet, der quasi eine Art digitaler US-Dollar sein sollte. Inzwischen arbeitet Facebook an dem neuen Diem-Stablecoin, den man ursprünglich in mehrere unterschiedliche Fiatwährungen hätte umtauschen können. Aufgrund der zunehmenden international verabschiedeten Regulierungsmaßnahmen hat Facebook die Strategie für Diem allerdings angepasst.

EZB möchte weitreichende Kontrolle über Stablecoin-Emissionen

Im September will die Europäische Union (EU) ein flächendeckendes Regelwerk für Krypto-Assets einführen. Das neue Gesetz soll unter anderem Vorab-Stresstests sowie Kapital- und Liquiditätsanforderungen beinhalten. Facebook müsste sich an diese Regeln halten, bevor es einen Stablecoin herausgibt.

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Ein Bild von BeInCrypto.com

Die EZB möchte entscheiden, ob ein Stablecoin innerhalb der EU verwendet werden darf oder nicht. Wenn sie das nicht kann, dann könnte die EZB ansonsten die Kontrolle über die Inflationsraten bzw. die sich im Umlauf befindende Geldmenge verlieren. Außerdem hat die EZB der EU vorgeschlagen, dass ihre Anweisungen bzw. Meinung auch für nationale Behörden, die Stablecoins emittieren wollen, verbindlich sein soll.

Die Zentralbank hat ihren Standpunkt bereits genauer begründet:

Wenn eine Asset-Referenz-Vereinbarung einem Zahlungssystem oder einer Zahlungsregelung gleichkommt, sollte die Beurteilung der potenziellen Bedrohung für die Durchführung der Geldpolitik und das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme in die ausschließliche Zuständigkeit der EZB fallen.

Der US Stablecoin Act

Stablecoins stehen außerhalb der EU unter zunehmendem Regulierungsdruck. Im Dezember 2020 haben Politiker den Stablecoin Tethering and Bank Licensing Enforcement (STABLE) Act im US-Kongress vorgestellt. Das Gesetz ähnelt in vielen Punkten, wie z.B. bei den Kapital- und Liquiditätsvoraussetzungen, dem der EU.

Wenn das Gesetz in Kraft tritt, dann benötigt jeder Stablecoin-Emittent eine Banklizenz. Der Emittent bräuchte sechs Monate vor der Emission eine Genehmigung der Federal Reserve (FED), der Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC) und der zuständigen lokalen Bankbehörde. Der Emittent bräuchte außerdem genügend Reserven bei der FED, um eine Konvertierung in Fiat auf Abruf gewährleisten zu können.

Die in dem Artikel erwähnten Gesetze sind zwar noch nicht verabschiedet, allerdings könnten sie in der Zukunft verheerende Folgen für Stablecoin-Anbieter haben.

Übersetzt von Maximilian M.

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Maximilian Mußner
Maximilian Mußner machte sich Anfang 2018 im Markt für Freizeit und Kulturdienstleistungen selbstständig und begann im Oktober 2018 mit dem Handel von Kryptowährungen. Mitte 2019 gründete er dann ein Startup-Unternehmen in diesem Marktsegment - bis ihn März 2020 der erste Corona-Lockdown traf. Um diesen zu überbrücken, widmete er sich vollständig dem Trading im Krypto-Bereich - mit Erfolg. Im November 2020 begann er dann als Copywriter bei BeInCrypto und unterstützte das damals noch recht...
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