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Grüne fordern volle Krypto-Besteuerung ohne Haltefrist 2026

  • Grünen-Fraktion legt Gesetzentwurf zur vollen Krypto-Besteuerung im Privatvermögen vor.
  • Einjährige Spekulationsfrist soll für Kryptowerte entfallen.
  • Erwartete Mehreinnahmen liegen bei mindestens fünf Milliarden Euro jährlich.
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Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der die einjährige Spekulationsfrist für Krypto-Werte im Privatvermögen ersatzlos streichen soll.

Damit würden Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin (BTC), Ether (ETH) und anderen Kryptowerten künftig unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Bislang bleiben solche Gewinne nach zwölf Monaten Haltedauer steuerfrei.

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Krypto-Steuerlücke im Visier der Grünen

Der Gesetzentwurf 21/5752 wurde von den Abgeordneten Max Lucks, Katharina Beck, Moritz Heuberger, Sascha Müller, Karoline Otte, Stefan Schmidt und Sebastian Schäfer eingereicht. Die Begründung verweist auf eine “historisch gewachsene Besteuerungslücke” im deutschen Steuerrecht.

Die Antragsteller bezeichnen Deutschland in der Vorlage als Steuerparadies für Krypto-Spekulationen in Europa. Innerhalb der EU sei die Steuerfreiheit nach einjähriger Haltedauer eine Ausnahme. Während Aktiengewinne stets versteuert werden müssten, seien Krypto-Gewinne nach der Spekulationsfrist bislang vollständig steuerfrei.

Auch das Europäische Parlament hatte zuletzt eine Abgabe auf Krypto-Kapitalgewinne als Eigenmittel für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 vorgeschlagen.

Mehreinnahmen von 5 Milliarden Euro erwartet

Nach den Schätzungen der Fraktion würde der Wegfall der Einjahresfrist das Einkommensteueraufkommen um mindestens fünf Milliarden Euro pro Jahr erhöhen. Profitieren sollen Bund, Länder und Kommunen.

Der Bundesfinanzhof hatte bereits 2023 bestätigt, dass Kryptowerte als andere Wirtschaftsgüter im Sinne des §23 EStG einzustufen sind. Die Grünen argumentieren, Krypto-Assets würden von Marktteilnehmern wie Hochrisiko-Tech-Werte behandelt und müssten daher anders eingeordnet werden als physisches Gold, Antiquitäten oder Fremdwährungen.

Die nationale DAC-8-Umsetzung Ende 2025 verpflichtet Kryptobörsen bereits, Transaktionsdaten und Steueridentifikationsnummern an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Diese Datengrundlage soll eine effektive Besteuerung erst ermöglichen.

Folgen für deutsche Anleger ab 2026

Die neuen Regeln sollen erstmals auf Kryptowerte angewendet werden, die nach dem 31. Dezember 2025 erworben wurden. Ältere Bestände bleiben unberührt, sofern die bisherige Haltefrist bereits abgelaufen ist.

Auch die Bundesregierung verfolgt eine ähnliche Linie. Aus den Eckwerten für den Bundeshaushalt 2026 geht hervor, dass die Koalition Gewinne aus dem Krypto-Handel stärker besteuern will. Konkrete Regierungsentwürfe liegen dazu bislang nicht vor.

Da die Grünen-Fraktion in der Opposition agiert, hängt der weitere Fortgang stark von der Position der Bundesregierung ab. Anleger sollten ihre steuerliche Planung für 2026 dennoch frühzeitig überprüfen.

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