Wie ein Gericht des U.S. District Court of Northern California gestern, am 2. Juli 2023, entschied, muss Kraken dem Internal Revenue Service (IRS) eine Vielzahl von Nutzerinformationen aushändigen.
Gemäß dem Urteil muss die Kryptobörse Kraken eine vollständige Dokumentation über jeden Kraken-Nutzer bereitstellen, der zwischen 2016 und 2020 mindestens 20.000 US-Dollar an Kryptowährungen handelte. Dies schließt Namen, Steueridentifikationsnummer, physische Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adressen und Transaktionsprotokolle ein.
Laut der leitenden IRS-Agentin Karen Cincotta sind über vier Millionen Benutzerkonten auf der Plattform registriert. Ferner wurden seit der Eröffnung im Jahr 2011 Transaktionen im Wert von 140 Milliarden US-Dollar abgewickelt. Dennoch gaben nur 288.330 Kunden offizielle Steuererklärungen ab. Diese Zahlen stünden laut der Agentin in keinem Verhältnis zu den registrierten Handelsaktivitäten.
Die von Payward Ventures Inc. betriebene Börse ist laut Coingecko auf Platz drei der weltgrößten Kryptobörsen. Im vergangenen April noch wehrte sich ein Richter gegen die Forderungen des IRS, obwohl ein höheres Gericht der Behörde bereits grünes Licht gab. Zuvor lehnte Kraken die Informationsanfragen des IRS wiederholt ab.
Schließlich fiel die gestrige Entscheidung im Zuge einer weitreichenden regulatorischen Kryptowährungsüberprüfung mehrerer Plattformen. In diesem Zusammenhang brachte die SEC auch Coinbase, das in den Untersuchungen zu Kraken ausgiebige Erwähnung findet, sowie die US-Niederlassung von Binance wegen angeblich nicht registrierter Wertpapierangebote vor Gericht.
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