Ein umstrittenes Urteil eines deutschen Gerichts sorgt für Wirbel in der Krypto-Szene. Ein Mann überträgt ohne Erlaubnis Coins – und bleibt straflos. Der Grund: Er nutzte bekannte Zugangsdaten.
Das Urteil wirft rechtliche Fragen auf und zeigt eine gefährliche Gesetzeslücke.
Der Fall des Bitcoin-Kurses
Ein Mann half jemandem (dem Beschwerdeführer), ein Krypto-Wallet einzurichten, um Token im Wert von 2,5 Mio. EUR zu halten.
Der Dieb erstellte das Wallet und behielt die 24-Wörter-Wiederherstellungsphrase. Leider änderte das Opfer diese nie.
Später nutzte er ohne Erlaubnis die korrekte Wiederherstellungsphrase, um alle Krypto-Coins zu übertragen und möglicherweise zu stehlen. Der Angeklagte war nicht berechtigt, die Coins zu bewegen und gab falsche Aussagen.
Das Oberlandesgericht Braunschweig schloss, dass der Angeklagte das Wallet nicht „gehackt“ hat, da er Passwörter nutzte, die er legitim eingerichtet und behalten hatte.
Deshalb erfüllte die Handlung nicht die Anforderung des „Überwindens einer besonderen Zugangssicherung“, wie im deutschen Strafgesetzbuch definiert.
Darüber hinaus entschied das Gericht, dass keine Täuschung vorlag und wies die Anklage wegen Computerbetrugs zurück.
Blockchain-Systeme, so das Gericht, bewerten nicht die Absicht oder Erlaubnis des Nutzers. Sie bestätigen nur das Vorhandensein einer gültigen kryptografischen Signatur. Das Gericht wies auch Vorwürfe der Datenmanipulation zurück.
Das bedeutet, dass solange jemand ein gültiges Passwort oder eine Wiederherstellungsphrase hat – unabhängig davon, wie sie erlangt wurde – die Übertragung von Vermögenswerten möglicherweise nicht als Verbrechen zählt, zumindest nach aktuellem deutschen Recht.
Das Urteil beseitigt effektiv die strafrechtliche Haftung für Handlungen, die in der traditionellen Finanzwelt als Diebstahl angesehen würden. Es hebt den Kampf des Rechtssystems hervor, sich an die technische Struktur von dezentralen Vermögenswerten anzupassen.
Das Gericht stellte fest, dass, obwohl das Verhalten zivilrechtliche Verpflichtungen verletzen könnte, Vertragsbrüche oder gebrochenes Vertrauen nicht automatisch als Straftaten gelten.
Das Urteil bedeutet jedoch nicht, dass alle Krypto-Diebstähle legal sind. Wenn Anmeldedaten durch Betrug oder Hacking erlangt wurden, könnten andere Anklagen erhoben werden. Aber dieser Fall konzentrierte sich speziell auf nicht-technischen Zugang mit bereits bekannten Anmeldedaten.
Vorerst deckt das Urteil eine Grauzone auf, die deutsche Gesetzgeber noch angehen müssen.
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