Viele stellen sich zu Jahresbeginn die Frage, wie sie ihren Gewinn aus Krypto-Investments oder Krypto-Trading besteuern müssen. Dabei kommt es jedoch ganz darauf an, welche Assets ihr wie lange zur Gewinnerzielung haltet. Ob ihr Lending, Staking, Trading oder Liquidity Mining betreibt, spielt für die Steuer eine wichtige Rolle.
BTC-Trading war wohl die erste und für viele die einzige Möglichkeit, mit Trading Geld zu verdienen. Da bis vor einigen Jahren die Wenigsten wussten, was Krypto überhaupt ist, hat sich auch niemand Gedanken um die Besteuerung gemacht. Jedoch hat das Bundesministerium für Finanzen im Juni 2021 einen Leitfaden zur Besteuerung veröffentlicht, welchem bis auf Weiteres gefolgt wird.
Was bereits vorher angenommen wurde, ist Realität geworden: Trading mit Kryptowährungen unter einer Haltefrist von einem Jahr ist zu versteuern! Ausnahme bleibt die Erzielung von Gewinnen unter 600 Euro. Dabei ist auch der Tausch von Kryptowährung zu Kryptowährung gemeint, wenn du dabei Gewinne machst.
Bitcoin Trading und Krypto Steuer – ein Beispiel:
- 01. Juli 2021: Kauf von 2 BTC zu 30.000 Euro
- 01. November 2021: Kauf von 1 BTC zu 50.000 Euro
- 20. Februar 2022: Verkauf von 1 BTC 100.000 Euro
Vorgegangen wird nach der “First-in-first-out-Methode“: Die zuerst gekauften BTC mit dem Wert von 30.000 Euro werden auch zuerst verkauft oder getauscht. Der Verkauf von BTC zu 100.000 Euro ist in diesem Fall steuerpflichtig. Denn die Haltedauer liegt unter einem Jahr! Die Kosten für den Kauf der Kryptowährung dürfen abgezogen werden, was einen Gewinn von 70.000 Euro ergibt.
01.10.2022: Tausch von 1 BTC zu 12 ETH (Wert: € 70.000)
Die getauschten Kryptowährungen sind in diesem Beispiel steuerfrei. Der Zeitraum des getauschten zweiten Bitcoins von 01. Juli 2021 bis zum 01. Oktober 2022 beträgt über ein Jahr. Hier werden 40.000 Euro für Steuern fällig. Wie oft angenommen, ist das Versenden zu einem anderen Wallet nicht ausschlaggebend für die Steuer.
Achtung: Eine ordnungsgemäße Dokumentation ist hier das A und O. Bei größerem Aufwand gibt es schon Steuerprogramme und auch Steuerberater, die helfen.
Passen dazu: Hier kommst du zu den besten Krypto Trading Plattformen
DeFi – Investments sind also steuerfrei?
Lending und Staking unterliegen anderen Regelungen als beschrieben. Werden Kryptowährungen ausgeliehen, dann verlängert sich die Haltefrist für diese auf 10 Jahre! Angenommen ein/e Anleger/in überlässt 10 ETH auf einer DeFi-Lending Plattform und bekommt dafür jeden Monat 0,1 ETH als Ertrag zurück. Verkauft sie diese 10 ETH nun innerhalb von 10 Jahren, wird dafür genauso Steuer fällig. Die monatlichen 0,1 ETH muss der Investor monatsweise nach dem First-in-first-out Verfahren mittels der üblichen einjährigen Haltefrist versteuern. Investoren, die bei Staking-Vorgängen partizipieren, müssen die Frist von 10 Jahren beachten. Das gilt nur für die eingezahlten Token. Der Ertrag von diesem Investment ist wieder ab dem Zeitpunkt der Ausschüttung ein Jahr steuerpflichtig.
Auf eine Anfrage der FDP an die damalige Bundesregierung betonte diese, dass sich auch beim Liquidity Mining die Frist für die eingesetzten Kryptowährungen auf 10 Jahre erhöht. Der Ertrag ist mit dem Zeitpunkt des Zuflusses innerhalb eines Jahres zu versteuern.
Letztendlich hätte man noch die Möglichkeit an Airdrops teilzunehmen und so die Steuer zu vermeiden. Dies gilt aber nur beim Airdrop ohne Gegenleistung: Bekommt ein/e Nutzer/in aus heiterem Himmel Token geairdropt, kommen schenkungsrechtliche Regelungen zur Anwendung. Stellt der Nutzer aber durch seine Anmeldung personenbezogene Daten zur Verfügung, wird auch hier Steuer fällig.
Krypto Steuer: Was erwartet Investoren in Zukunft?
Es bleibt spannend abzuwarten, wie die neue Bundesregierung unter Olaf Scholz dem Thema zur Besteuerung von Kryptowährungen begegnet. Um die internationale Konkurrenzfähigkeit zu wahren, wäre es strategisch klug, bald Konkreteres vorzulegen. Im Koalitionsvertrag wird das Thema schon behandelt, was grundsätzlich kein schlechtes Zeichen ist.
Inspirationen dazu könnte sich die Bundesregierung in Österreich holen: Dort werden ab 01.M ärz 2022 Kryptowährungen mit Aktien und Derivaten gleichgesetzt. Darauf wird dann die übliche Steuer für Kapitalerträge gelten. Aufregung gab es dort über die rückwirkende Geltung der Regelung, da diese bereits seit 28. Februar 2021 gilt. Damit sind auch alle Kryptokäufe vom letzten Sommer erfasst – allerdings nur, wenn diese in Bargeld umgetauscht werden. Krypto zu Kryptogeschäfte bleiben steuerfrei.
Haftungsausschluss
In Übereinstimmung mit den Richtlinien des Trust-Projekts dient dieser Preisanalyse-Artikel nur zu Informationszwecken und sollte nicht als Finanz- oder Anlageberatung angesehen werden. BeInCrypto verpflichtet sich zu einer genauen, unvoreingenommenen Berichterstattung, aber die Marktbedingungen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Führen Sie immer Ihre eigenen Nachforschungen durch und konsultieren Sie einen Fachmann, bevor Sie finanzielle Entscheidungen treffen. Außerdem bietet die vergangene Performance keine Garantie für zukünftige Ergebnisse.