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Ripple Teilsieg gegen SEC: Das Verfahren ist noch nicht vorbei

2 min
Aktualisiert von Toni Lukic
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IN KÜRZE

  • Die US-Bezirksrichterin Analisa Torres entschied, dass Ripple Labs mit dem Verkauf von XRP-Token an Kryptobörsen nicht gegen das Bundeswertpapiergesetz verstieß.
  • Die Entscheidung, ein Teilsieg sowohl für Ripple als auch für die SEC, könnte weitreichende Auswirkungen auf anhängige Verfahren wie das von Coinbase haben.
  • Über die Rechtmäßigkeit der institutionellen Verkäufe von Ripple und die persönliche Schuld von Garlinghouse und Larsen wird in einem bevorstehenden Schwurgerichtsverfahren entschieden werden.
  • promo

Ripple hat einen Teilsieg in der laufenden Auseinandersetzung mit der United States Securities and Exchange Commission (SEC) errungen.

Obwohl die Entscheidung des Bundesgerichts für die Kryptoindustrie derzeit von entscheidender Bedeutung ist, läuft das gerichtliche Verfahren noch weiter.

Ripple hat nur teilweise gewonnen

Die US-Bezirksrichterin Analisa Torres entschied lediglich, dass das Unternehmen mit dem Verkauf von XRP auf Kryptobörsen nicht gegen das Bundeswertpapiergesetz verstieß. Diese Entscheidung ließ den Preis von XRP in die Höhe schnellen, wobei die Kryptowährung nach der Bekanntgabe einen Anstieg von 104 % verzeichnete.

Das Urteil war jedoch kein eindeutiger Sieg für Ripple.

Mit dem Verkauf an institutionelle Anleger habe das Unternehmen sehr wohl gegen das US-Bundeswertpapiergesetz verstoßen, womit das Unternehmen immer noch erhebliche rechtliche Hürden vor sich haben könnte.

Ripple XRP Chart
XRP Kurs Performance bis 14.07 24:00 CET; Quelle: TradingView

Der Kernpunkt des Streits ist die Frage, ob der Verkauf des nativen Tokens XRP, der dem Unternehmen Milliarden eingebracht hat, einen unrechtmäßigen Wertpapierverkauf darstellt. Die SEC beschuldigte Ripple im Jahr 2020, durch den Verkauf von XRP illegal 1,3 Milliarden Dollar eingenommen zu haben, und bezog CEO Brad Garlinghouse und Mitbegründer Chris Larsen in ihre Klage ein.

Konkret ging es darum, ob XRP als “investment contract” (Investmentvertrag) nach dem 1946 geschaffenen Howey-Test zu klassifizieren ist oder nicht. Die Einordnung als solche hätte zur Folge, dass alle Token dem Howey-Test unterliegen und damit Wertpapiere sein würden. Wie der CEO Brad Garlinghouse nun auf Twitter feststellt, handelt es sich bei XRP an sich um keinen “Investmentvertrag”.

Interessanterweise war die Entscheidung von Torres das erste Mal, dass ein:e US-Richter:in ein Kryptounternehmen begünstigte, indem sie bestimmte XRP-Verkäufe als außerhalb des US-Wertpapierrechts liegend einstufte. Das Urteil unterscheidet demnach zwischen den

“Blind Bid”-Verkäufen von Ripple über Börsen, bei denen das Unternehmen die Identität des Käufers nicht kennt und
Direktverkäufen an institutionelle Anleger

Torres entschied, dass die Blind Bid-Verkäufe nicht gegen die Wertpapiergesetze verstoßen, die Direktverkäufe jedoch schon.

Das Verfahren ist für den Kryptomarkt von entscheidender Bedeutung

Trotz des gemischten Urteils feierten die Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere CEO Brad Garlinghouse, die Entscheidung. Er betrachtete sie als einen Schritt in die richtige Richtung für die Kryptowährungsinnovation in den USA.

Stuart Alderoty, Chief Legal Officer, fand deutlichere Worte in Richtung der US-Börsenaufsicht:

“Die SEC hat keine unbegrenzte Zuständigkeit für Kryptowährungen […] Ein großer Sieg heute – aus rechtlicher Sicht ist XRP kein Wertpapier. Auch eine Frage des Gesetzes – Verkäufe an Börsen sind keine Wertpapiere. Verkäufe von Führungskräften sind keine Wertpapiere. Andere XRP-Ausschüttungen – an Entwickler, Wohltätigkeitsorganisationen und Mitarbeiter – sind keine Wertpapiere”.

Torres ließ die Frage, ob Garlinghouse und Larsen persönlich für den Verstoß gegen den institutionellen Verkauf verantwortlich sind, in einem Schwurgerichtsverfahren klären.

Obwohl diese bahnbrechende Entscheidung im Prozess einen wichtigen Schritt bei der Definition der Beziehung zwischen Kryptos und Wertpapierrecht darstellt, ist der Kampf zwischen Ripple und der SEC noch lange nicht entschieden.

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Toni Lukic ist der Chefredakteur von BeInCrypto Deutschland. Seit 2022 ist er Mitorganisator des monatlichen Meetups "Crypto Invest Berlin" und spricht auf Konferenzen zu Krypto, Web3 und Blockchain. Außerdem ist er als Berater für Krypto-Startups tätig und ab April 2023 Mentor des DeFi Talents Kurses am Blockchain Center der Frankfurt School. An dieser Schule absolvierte er zuvor den NFT-Talents-Kurs und das Influencer by DNA-Programm. Im Jahr 2019 schloss er sein Studium der...
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