Seit 2018 will Vladi Zakinov die rechtliche Erlaubnis einholen, um eine Sammelklage gegen Ripple Labs wegen des Verkaufs von XRP als nicht registriertes Wertpapier zu eröffnen. Gestern fand die Anhörung, an der 500 öffentliche Personen teilnehmen konnten, via Zoom statt.
Während der Anhörung forderte Zakinov die sogenannte “Klassenzertifizierung”, also eine gerichtliche Anordnung, die den Klägern das Recht gibt, im Namen einer bestimmten Gruppe von Klägern in einer Sammelklage vorzugehen. Das Ziel Zakinovs besteht darin, eine “Klasse” zu bilden, die aus allen XRP-Besitzer:innen besteht, die XRP gekauft haben und halten oder mit Verlust verkauft haben.
Die Rahmenbedingungen für den Fall Ripple vs. Zakinov
Der XRP-Gemeinschaftsanwalt John E. Deaton, der im Fall Ripple vs. SEC ein “Amicus” ist, beantragte im Zakinov-Rechtsstreit ebenfalls den Amicus-Status. Dieser Status hätte es Deaton erlaubt, zu wichtigen Fragen des Rechtsstreits Stellung zu beziehen.
Anders als im SEC-Fall erlaubte die zuständige Richterin, Phyllis Hamilton, dem Anwalt jedoch nicht, bei der mündlichen Verhandlung zu erscheinen. Dementsprechend erklärt Deaton zum Ablauf der Anhörung:
“Ich war noch nie in meiner Anwaltskarriere so frustriert, als ich mir diese Zoom-Anhörung ansah. Hauptsächlich, weil ich nicht sprechen und die Fragen und Probleme ansprechen konnte, die die Richterin stellte. Das Problem ist, dass niemand die Technik verstanden hatte.”
Bemerkenswerterweise erklärte die Richterin während der Anhörung sogar selbst, dass sie vor dieser Anhörung an einem Seminar über Krypto teilgenommen hatte und genauso verwirrt war wie vor der Anhörung. Dementsprechend war die Veranstaltung sehr langwierig und unübersichtlich.
Darum ging es in der Ripple-Anhörung
Zunächst argumentierte Richterin Hamilton gegen die von Zakinov angestrebte Sammelklage, da immerhin 75.000 XRP-Investor:innen das Krypto-Unternehmen im Rechtsstreit gegen die SEC unterstützen. Darüber hinaus müssten auch die Anleger:innen aus der angestrebten “Klasse” ausgeschlossen werden, die in Ländern leben, in denen XRP bereits als Nicht-Sicherheit eingestuft wurde.
Zakinovs Anwalt, Nick Spear, entgegnete dieser Feststellung, dass die 75.000 XRP-Inhaber:innen “gefälscht” und daher irrelevant seien. Allerdings legte der Ripple-Anwalt, Andrew Michaelson, Beweise für die genannten Anleger:innen vor, die nicht Teil der Sammelklage sein wollen.
Im Anschluss daran erläuterte Spear, wie Schadensberechnungen durchgeführt werden können. Doch die Richterin betonte weiterhin ihre Skepsis gegenüber einer “weltweiten Sammelklage” und erklärte, dass es keinen Präzedenzfall gebe, der ein solches Vorgehen unterstützen würde.
Auch der Howey-Test bringt kein Licht in Dunkeln
Schließlich erkundigte sich Richterin Hamilton nach der Einordnung laut Howey-Test, als objektive Bewertungsgrundlage.
Der Howey-Test ist ein Test in den USA, um zu bestimmen, ob eine Transaktion als Wertpapier gilt. Es gibt vier Kriterien: Investition von Geld, gemeinsame Sache, Gewinnerwartung und Gewinn durch die Bemühungen anderer.
Vor allem ging es ihr darum, die Anwendungsfälle von Kryptowährungen zu verstehen, um die Charakterisierung als Wertpapier auszuschließen.
Michaelson legte mehrere Gründe dar, darunter grenzüberschreitende Zahlungen. Zudem betonte der Ripple-Anwalt, dass die Kläger einen Kauf auf dem Zweitmarkt getätigt hätten und somit kein schriftlicher Vertrag zwischen Kläger:innen und Ripple zustande gekommen sei. Michaelson bemühte sich auch zu erklären, dass der Hauptankläger Zakinov während seiner Day-Trading-Tätigkeiten nicht von den Bemühungen Ripples abhängig war.
Durch diese Argumentation versuchte der Ripple-Anwalt, die Kriterien zur Einordnung als Wertpapier für XRP abzuweisen.
Zakinovs Anwalt entgegnete, dass Marketingmaterialien der Kryptofirma auf Gewinne hingedeutet hätten und ein Vertrag für diese “Intrige” nicht notwendig sei.
So geht es weiter im Fall Zakinov gegen Ripple Labs
Im Rechtsstreit haben nun beide Parteien ihre Ansichten vorgebracht. In den nächsten Tagen und Wochen wird die Richterin alle Fakten prüfen, um zu entscheiden, ob Zakinov die Klasse leiten darf. Bislang ist das Ergebnis offen.
Der nächste Termin in diesem Fall ist der 8. Mai 2023, an dem weitere Gutachten des Klägers Zakinov fällig sind.
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