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US-Börsenaufsicht gibt neue Währung für kaum beachteten Markt frei

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Geschrieben von
Lockridge Okoth

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Redigiert von
Mohammad Shahid

30 März 2026 21:31 CET
  • SEC erlaubt Nutzung von S&P 500 und Russell 1000 Aktien als Sicherheiten
  • Anordnung gilt für institutionelle Kreditgeber mit mindestens 100 Millionen USD in Wertpapieren
  • Tägliche Mark-to-Market-Anforderungen und Diversifikationsstandards gelten für alle hinterlegten Sicherheiten.
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Die US-Börsenaufsicht SEC erlaubt Broker-Dealern jetzt, eine größere Auswahl an Aktien als Sicherheit zu nutzen – genauer gesagt, Körbe von großen amerikanischen Unternehmen aus den Russell 1000 und S&P 500 Indizes – wenn sie Wertpapiere von großen institutionellen Investoren leihen.

Bisher konnten Unternehmen nur sichere, traditionelle Vermögenswerte wie Bargeld, US-Staatsanleihen oder Bankbürgschaften als Sicherheit nutzen. Mit der neuen Regel dürfen sie jetzt auch breit gestreute Portfolios großer Aktien einsetzen. Damit erhalten Broker-Dealer mehr Flexibilität bei der Kapitalbeschaffung und Handelsabwicklung.

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Neue Sicherheiten-Kategorie für Wertpapierverleih-Märkte

Bisher legte Regel 15c3-3 nach dem Exchange Act fest, dass als Sicherheit nur eine begrenzte Auswahl an Instrumenten akzeptiert wird. Broker-Dealer, die von institutionellen Kunden Aktien leihen, um ausgefallene Transaktionen oder Leerverkäufe abzudecken, hatten daher wenig Flexibilität bei der Besicherung dieser Geschäfte.

Die neue Anordnung führt den Begriff „zulässige Aktiensicherheit” (Eligible Equity Collateral) ein. Darunter versteht man einen diversifizierten Korb von Wertpapieren in Kundenmargen-Depots oder von Broker-Dealern gehaltenen Eigenbeständen, die aus Aktien aus den Indizes Russell 1000 und S&P 500 bestehen.

Auch nicht gehebelte ETFs (börsengehandelte Fonds), die diese Indizes abbilden, sind ebenfalls zugelassen.

Der Zugang zu dieser Form der Besicherung ist auf „Qualifizierte institutionelle Wertpapierverleiher” beschränkt. Dafür gelten folgende Voraussetzungen:

  • Ein Verleiher muss ein qualifizierter institutioneller Käufer nach Regel 144A des Securities Act von 1933 sein, oder
  • mindestens 100 Millionen USD an Wertpapieren nach eigenem Ermessen besitzen, oder
  • über eine Agentenbank mit mindestens 100 Millionen USD an ausstehenden Wertpapierleihen operieren.

Broker-Dealer müssen Wertpapierleihen bei wichtigen Währungen wie Euro, britischem Pfund, Schweizer Franken, kanadischem Dollar und japanischem Yen mit mindestens 1% überbesichern, bei allen anderen Währungen mit 5%.

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Alle gestellten Sicherheiten müssen bei einer Bank oder einem registrierten Broker-Dealer verwahrt werden.

Beide Parteien müssen sich an Vorgaben zur Konzentration und Diversifikation halten. Die Sicherheiten werden täglich zum Marktwert bewertet, und es gibt eine Nachfrist von fünf Geschäftstagen, falls ein Wertpapier oder ein Verleiher die Zulassungskriterien nicht mehr erfüllt.

Die Kommission hat außerdem gleichzeitig zur Anordnung einen interpretativen Brief an Marktteilnehmer herausgegeben, um das Vorgehen abzustimmen, unter anderem an:

  • Die Securities Industry and Financial Markets Association (SIFMA) und
  • Die International Securities Lending Association (ISLA)

Die Kommission hat Wertpapiere aus den Indizes Russell 1000 und S&P 500 ausgewählt, weil sie über eine hohe Liquidität, geringe Volatilität, Markttiefe und starke Emittenten verfügen.

„Diese Anordnung zusammen mit dem Brief an SIFMA & ISLA soll die Liquidität verbessern und das Risikomanagement im Wertpapierverleih stärken”, erklärte die Aufsichtsbehörde laut eigener Mitteilung.

Ob und wie stark Marktteilnehmer im Wertpapierverleih das neue Rahmenwerk tatsächlich nutzen, wird sich in den kommenden Monaten zeigen.

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