Die guten Nachrichten zuerst: Nein, du musst nicht alle Krypto-Transaktionen steuerlich anmelden.
Wenn du deine Kryptowährungen länger als ein Jahr hältst, musst du in Deutschland keine Steuern auf den Gewinn bezahlen. Davon gibt es jedoch einige Abweichungen, weshalb du auf jeden Fall einen Steuerberater kontaktieren solltest.
Die schlechte Nachricht: Die EU möchte im Rahmen der Bekämpfung der Steuerhinterziehung die Privatsphäre der Bürger weiter einschränken. Mit einem neuen Gesetzesvorschlag möchte die EU-Kommission Krypto-Unternehmen dazu zwingen, Transaktionsdaten von Nutzern für steuerliche Zwecke offenzulegen.
EU-Kommission möchte Daten über Krypto-Transaktionen sammeln: Privatsphäre ade?
Die bisherigen “Erfolge” für die Privatsphäre im Rahmen des Geldwäschepaketes werden möglicherweise obsolet. Zuvor hatten sich die zuständigen EU-Organe darauf geeinigt, eine Authentifizierung von Usern bei Beträgen unter 1.000 Euro (Travel Rule) zu unterlassen. Damit müssen Anbieter von Krypto-Dienstleistungen in einem solchen Fall keine Daten von Wallets erheben, deren Keys die Nutzer selbst aufbewahren (Unhosted Wallet).
Das Problem: Mit neuen Transparenzvorschriften möchte die EU-Kommission nun Unternehmen dazu zwingen, umfassende Informationen über Krypto-Transaktionen von EU-Kunden offenzulegen. Dazu zählen sowohl die Transaktionsdaten als auch die persönlichen Daten der Nutzer.
Da Kryptowährungen praktisch gesehen fast nur über zentralisierte Plattformen in Fiatgeld umgewandelt werden können (und umgekehrt) wird kaum noch ein anonymer Kauf/Verkauf von Kryptowährungen gegen Fiat möglich sein.
Bei Börsen, die nicht in der EU werben, ist dies jetzt beispielsweise noch möglich.
Transfers von Kryptowährungen von einem Krypto-Unternehmen an ein Unhosted Wallet müssten dann ebenso von Börsen gemeldet werden. Die EU würde bei der Billigung des Vorschlags also nicht nur die Privatsphäre der Nutzer stark einschränken, sondern sämtliche Krypto-Aktivitäten in der EU wären damit für die Mitgliedsstaaten einsehbar.
Was ändert sich nach dem Gesetzesvorschlag?
Die neuen, mit dem Gesetzesvorschlag verbundenen Steuertransparenz-Vorschriften sollen die MiCA-Verordnung und bestehende Geldwäscherichtlinien (z.B. Travel Rule) ergänzen. Dafür möchte die EU-Kommission die Richtlinie über die Zusammenarbeit der europäischen Verwaltungsbehörden DAC verschärfen bzw. auf Krypto-Werte ausweiten.
In der offiziellen Pressemitteilung nannte die EU Geldwäsche- und Betrugsmöglichkeiten in Sachen Krypto Steuer als Grund für den Gesetzesvorschlag. Krypto-Unternehmen jeder Größenordnung sollen in die neuen Richtlinien mit eingeschlossen sein. Für die meisten Unternehmen ändert sich laut der Pressemitteilung -abgesehen von einem erhöhten Verwaltungsaufwand nicht besonders viel.
Allerdings möchte die EU-Komission neue Strafen einführen und bestehende Strafen harmonisieren. Erfolgen beispielsweise keine Meldungen von Krypto-Transaktionen trotz Mahnungen, dann sollen alle Mitgliedsstaaten einheitliche Mindeststrafen verhängen.
Damit die bisherigen Geldwäschegesetze auch für Kryptowährungen tatsächlich Anwendung finden, muss jedoch erst MiCAR in Kraft treten. Die EU-Verordnung bestimmt nämlich, ob und wie eine Krypto-Dienstleistung oder ein digitaler Vermögenswert eingestuft wird. MiCAR wird voraussichtlich erst am 01. Januar 2023 rechtswirksam sein. Unternehmen haben dann 18 Monate Zeit, um die (neuen) gesetzlichen Bestimmungen umzusetzen.
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