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VARAs neue Vorgaben für Krypto-Derivate: Was Dubais Unternehmen beachten müssen

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Geschrieben und bearbeitet von
Lockridge Okoth

31 März 2026 12:20 CET
  • VARA veröffentlicht Version 2.1 des Exchange Services Rulebooks für Derivate
  • Privatanleger: Striktes 5:1-Hebel-Limit, 20 % Anfangsmarge
  • Die Aufsicht kann Produkte aussetzen, Liquidationen ohne Vorankündigung anordnen
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Dubais Virtual Assets Regulatory Authority (VARA) hat am 31. März die Version 2.1 ihres Exchange Services Rulebooks veröffentlicht, die erstmals formelle Regeln für Krypto-Börsengehandelte Derivate (ETDs) festlegt.

Das aktualisierte Regelwerk gilt für alle lizenzierten Virtual Asset Service Providers (VASPs), die Börsendienstleistungen im Emirat anbieten. Es behandelt unter anderem Kundeneignung, Hebelkontrollen, getrennte Vermögensaufbewahrung und Offenlegungsstandards.

VARA ermöglicht nun sowohl institutionellen als auch Retail-Teilnehmern den Handel mit Krypto-Derivaten. Allerdings gelten für den Zugang von Retail-Kunden strenge Vorgaben.

Für Retail-Kunden ist der maximale Hebel auf 5:1 begrenzt und es ist eine anfängliche Marge von mindestens 20% erforderlich. Im Vergleich liegt dieser Wert deutlich unter Plattformen außerhalb Dubais, wo teilweise bis zu 100-facher Hebel bei bestimmten Kontrakten angeboten wurde.

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Bevor ein Retail-Kunde aufgenommen wird, müssen VASPs eine Eignungsprüfung durchführen, bei der die finanzielle Situation, Handelserfahrung und Risikotoleranz geprüft werden.

Unternehmen müssen den Zugang einschränken, wenn ein Produkt nicht zum Risikoprofil eines Kunden passt.

Margin-Konten müssen vom regulären Trading-Konto getrennt verwahrt werden. VASPs dürfen die Mittel eines Kunden nicht nutzen, um Margin-Positionen eines anderen Kunden zu finanzieren, auch nicht mit dessen Zustimmung.

Es sind zudem monatliche schriftliche Kontoauszüge erforderlich.

Überblick über die Struktur des VARA Exchange Services Rulebooks, Quelle: BeInCrypto
Überblick über die Struktur des VARA Exchange Services Rulebooks, Quelle: BeInCrypto

Die Aufsichtsbehörde hat sich zudem umfangreiche Eingriffsrechte in Zeiten von Marktstress eingeräumt. Maßnahmen können zum Beispiel die Aussetzung bestimmter Produkte, die Anordnung der Schließung von Positionen oder die Erhöhung von Margin-Anforderungen sein.

In dringenden Fällen kann VARA auch ohne vorherige Ankündigung handeln, um Marktstörungen einzudämmen.

VASPs sind zudem verpflichtet, einen Sicherungsfonds für ETD-Dienstleistungen zu führen. Die Mindesthöhe legt der Regulator fest. Der Fonds kann virtuelle Vermögenswerte, Fiat-Währungen oder genehmigte Stablecoins enthalten.

Das Regelwerk baut auf Version 2.0 auf, die im Mai 2025 veröffentlicht wurde und erstmals Margin-Handel und strengere Compliance-Vorgaben für in Dubai aktive VASPs geregelt hat.

Haftungsausschluss

In Übereinstimmung mit den Richtlinien des Trust Project verpflichtet sich BeInCrypto zu einer unvoreingenommenen, transparenten Berichterstattung. Dieser Artikel zielt darauf ab, genaue und aktuelle Informationen zu liefern. Den Lesern wird jedoch empfohlen, die Fakten unabhängig zu überprüfen und einen Fachmann zu konsultieren, bevor sie auf der Grundlage dieses Inhalts Entscheidungen treffen.

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