Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Ethena GmbH mit sofortiger Wirkung untersagt, ihren USDe Krypto-Token öffentlich anzubieten. Zudem ordnete sie an, die entsprechenden Vermögenswerte einfrieren zu lassen.
Ein Sonderbeauftragter überwacht die Einhaltung dieser Maßnahmen. Die BaFin hegt zudem den Verdacht, dass die Ethena GmbH in Deutschland Wertpapiere ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet.
BaFin untersagt Ethena das öffentliche Angebot des USDe-Token
Die Ethena GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main emittiert den Asset-basierten Token USDe. Dieser Krypto-Wert soll eine stabile Wertentwicklung durch Bezugnahme auf andere Vermögenswerte, Rechte oder Währungen gewährleisten.
Laut Unternehmensangaben besteht die Vermögenswertreserve ausschließlich aus anderen Krypto-Werten. Ein Algorithmus soll mithilfe von Hedging-Derivaten die Wertstabilität des USDe-Tokens sicherstellen, sodass dieser stets dem Wert eines USD entspricht.
Für den Markteintritt in Deutschland nutzte die Ethena GmbH eine Übergangsregelung der europäischen Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR). Diese erlaubt es Emittenten, die vor dem 30. Juni 2024 vermögenswertereferenzierte Krypto-Token ausgegeben haben, ihre Tätigkeit bis zur Erteilung oder Ablehnung einer Zulassung fortzusetzen, sofern der Antrag bis zum 30. Juli 2024 gestellt wurde.
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Die Ethena GmbH reichte ihren Antrag am 29. Juli 2024 ein und begann am 28. Juni 2024 mit der Emission des USDe-Token in Deutschland. Derzeit sind rund 5,4 Milliarden Krypto-Token im Umlauf, wobei ein Großteil vor dem 28. Juni 2024 außerhalb Deutschlands ausgegeben wurde. Seit dem 1. Januar 2025 wird der USDe-Token zusätzlich von der Ethena BVI Limited mit Sitz auf den Britischen Jungferninseln emittiert.
Im laufenden Zulassungsverfahren stellte die BaFin gravierende Mängel in der Geschäftsorganisation der Ethena GmbH fest. Zudem wurden Verstöße gegen MiCAR-Anforderungen, insbesondere hinsichtlich der Vermögenswertreserve und der Eigenmittelanforderungen, identifiziert. Die BaFin wird nach Abschluss des Verfahrens erneut informieren.
Anordnung aufsichtsrechtlicher Maßnahmen
Zum Schutz der Kunden der Ethena GmbH hat die BaFin mehrere Maßnahmen ergriffen:
- Anweisung zur Sperrung der Vermögenswertreserve für die von der Ethena GmbH emittierten Token (“Einfrieren der Vermögenswerte”).
- Beschränkung der Verfügungsbefugnis der Geschäftsleiter in Bezug auf diese Vermögenswerte.
- Anweisung zur Einstellung des Neugeschäfts, insbesondere durch Sperrung der Unternehmenswebsites.
- Bestellung eines Sonderbeauftragten zur Überwachung der Maßnahmen.
Diese Maßnahmen sind noch nicht rechtskräftig. Krypto-Token-Inhaber können ihre USDe-Token vorübergehend nicht bei der Ethena GmbH zurücktauschen. Der Handel auf dem Sekundärmarkt bleibt jedoch vorerst unberührt.
Darüber hinaus besteht der begründete Verdacht, dass die Ethena GmbH in Deutschland Wertpapiere in Form von “sUSDe”-Token der Ethena OpCo. Ltd. ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet. USDe- und sUSDe-Token sind miteinander verknüpft: Anleger können durch Tausch eines USDe-Tokens einen sUSDe-Token erhalten, der Anspruch auf Rückgabe des USDe-Token sowie eine zusätzliche Rendite gewährt.
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Die BaFin ist in Deutschland für Zulassungsverfahren unter MiCAR zuständig und steht in Kontakt mit der Europäischen Zentralbank (EZB), der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA).
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