Bitcoin-Halter brauchen nicht mehr 25 Millionen USD, um Coins gegen den BlackRock Bitcoin ETF zu tauschen. Das Minimum liegt jetzt bei 1 Million USD. Dadurch gibt es einen direkten Weg in den iShares Bitcoin Trust (IBIT), ohne dass vorher ein Verkauf erforderlich ist.
Robbie Mitchnick, der Verantwortliche für digitale Vermögenswerte bei BlackRock, gab die Senkung am 10. August in der Sendung ETF IQ von Bloomberg bekannt. Er sagte, dass das Unternehmen den Mindestbetrag künftig weiter absenken möchte.
Eine niedrigere Hürde für den BlackRock Bitcoin ETF
Der Bloomberg-ETF-Analyst Eric Balchunas wies nach der Ausstrahlung auf diese Änderung hin. Bis jetzt war der Zugang nur den allergrößten Haltern möglich.
Der Tausch läuft über autorisierte Teilnehmer, also große Trading-Unternehmen, die ETF-Anteile erschaffen und einlösen. Ein Halter übergibt Bitcoin und erhält dafür IBIT-Anteile. Ein Verkauf findet nicht statt. Der Vorgang lässt sich auch umgekehrt ausführen.
Diese Option ist noch neu. Die ersten Spot Bitcoin ETFs starteten im Januar 2024 nach einem reinen Cash-Modell. Die SEC erlaubte In-Kind-Tausche für Krypto ETFs im Juli 2025. Durch BlackRocks Senkung ist dieser Prozess nun für einen viel breiteren Markt zugänglich.
Der Zeitpunkt ist bemerkenswert. US-Spot-Bitcoin-ETFs sammelten laut SoSoValue in der letzten Woche über 850 Millionen USD ein, das war die beste Woche seit April. Die Fonds halten inzwischen etwa 78 Milliarden USD in Bitcoin.
Ängste waren ein mitentscheidender Faktor. Hacker entwendeten etwa 116 Millionen USD in Bitcoin aus über 5.200 Coldcard Hardware Wallets, wie eine Analyse von TRM Labs ergab. Dieser Vorfall erschütterte das Vertrauen in die Selbstverwahrung.
Die Zuflüsse bleiben aber weiterhin unbeständig. Allein am 10. August verzeichneten die Fonds Nettoabflüsse von 145 Millionen USD. Dennoch zeigt erneute Nachfrage seitens BlackRock-Kunden, dass das Interesse tiefer reicht als ein einzelner Abverkaufstag.
Jetzt tauschen, später Steuern zahlen
Der größte Vorteil liegt im Steuerrecht. Der IBIT ist als Grantor Trust aufgesetzt. Vereinfacht gesagt betrachtet der IRS die Anteilseigner als weiterhin Eigner der Bitcoin im Fonds.
Das ändert die Rechnung. Wer Bitcoin gegen Bargeld verkauft, löst steuerpflichtige Kapitalgewinne aus. Wird Bitcoin dagegen in IBIT getauscht, kann eine Steuerpflicht eventuell vermieden werden. Clinton Donnelly, der Krypto-Steuerexperte hinter CryptoTaxFixer, erläuterte diese Rechtsauffassung in einem Beitrag.
„Nicht zu 100%, aber derzeit gilt steuerlich: Ein In-Kind-Beitrag von Bitcoin in IBIT ist nicht steuerpflichtig, Ihr Einstiegskurs und die Haltedauer werden übernommen. Die Einschränkung ist, dass dies von der Grantor-Trust-Behandlung des IBIT abhängt, und der IRS hat dazu keine endgültige Entscheidung getroffen.”
Balchunas stimmte dieser Einschätzung zu. Die Steuerzahlung wird hinausgezögert, sie entfällt aber nicht, weil der ursprüngliche Einstiegskurs weitergilt.
Aktien- und Rentenfonds können dieses Vorgehen nicht nutzen. Sie sind meist offene Fonds, keine Grantor Trusts.
Bitcoin (BTC) notierte am Dienstag bei etwa 63.602 USD, ein Rückgang von 1,2% an einem Tag. Sinkt der Mindestbetrag weiter, könnten künftige Flow-Berichte zeigen, wie viele Bitcoin aus der Cold Storage in den ETF wechseln.









