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Celsius Insolvenz: Die Kunden gehen im Insolvenzprozess leer aus

2 min
Aktualisiert von Toni Lukic
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IN KÜRZE

  • Laut Entscheidung eines New Yorker Konkursrichters ist das Unternehmen Eigentümer aller Vermögenswerte auf verzinslichen Konten.
  • Bei der letzten Aktualisierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Celsius wurde eine entsprechende Klausel hinzugefügt.
  • Inhaber von Earn-Konten erhalten demnach als Letzte ein Recht auf Rückerstattungen.
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Das Verfahren um die eingefrorenen Vermögenswerte des insolventen Krypto-Kreditgebers Celsius nimmt ein bitteres Ende für die meisten Kunden: Die Plattform behält das Eigentum an allen verzinslichen Konten.

Laut Entscheidung eines New Yorker Konkursrichters vom 4. Januar ist Celsius Network, entgegen der Hoffnung der Nutzer, rechtmäßiger Eigentümer der meisten hinterlegten Krypto-Vermögenswerte.

Es ist ein harter Schlag für die Opfer dieser Insolvent, da diese jetzt wohl als letzte auf eine Rückzahlung hoffen können. Betroffen sind rund 600.000 Konten, welche zum Zeitpunkt der Konkursanmeldung im Juli 2022 ein Vermögen von insgesamt 4,2 Milliarden US-Dollar umfassten.

So gab Konkursrichter Martin Glenn bekannt:

“Das Gericht kommt auf der Grundlage der eindeutigen Nutzungsbedingungen von Celsius zu dem Schluss, dass die Kryptowährungen bei Einzahlung auf die Earn-Konten in das Eigentum des Unternehmens übergingen.”

Ein schwerer Schlag für die Kunden von Celsius

Doch diese Feststellung ist noch nicht alles: Laut Urteil sind betroffene verzinsliche “Earn” Kryptowährungen Teil der Konkursmasse, welche für die Schuldner vorgesehen ist. Dabei fassten im September 2022 allein die hinterlegten Stablecoins einen Wert von ganzen 23 Millionen US-Dollar.

Kunden mit Earn-Konten haben der Entscheidung zufolge also eine geringere Priorität als jene mit unverzinslichen Konten. Somit sind auch jegliche Streitigkeiten um die Priorisierung bei Rückerstattungen zwischen den beiden Kundengruppen beigelegt.

Wie Glenn den Geschäftsbedingungen von Celsius entnahm, ist das Unternehmen Eigentümer aller Kundeneinlagen auf Earn-Konten. Daher werden betroffene Nutzer im Rahmen des Konkursverfahrens als ungesicherte Gläubiger behandelt. Das Unternehmen wird die verfügbaren Mittel logischerweise nutzen, um zuerst Schulden mit höherer Priorität zurückzahlen.

In der Entscheidung heißt es:

“Celsius besaß alle Rechte an diesen digitalen Vermögenswerten, einschließlich der Eigentumsrechte an den Kryptowährungswerten (Stablecoins inbegriffen) auf den Earn-Konten.”

Dem Urteil zufolge wurden die ursprünglich aus dem Februar 2018 stammenden Nutzungsbedingungen im April 2022 mit einer entsprechenden Klausel aktualisiert. Nahezu alle Kontoinhaber akzeptierten die vorgenommene Aktualisierung.

Celsius Coin brennt
Ein Bild von BeInCrypto.com

Nicht genug Geld für Rückzahlungen

Darüber hinaus stellte Richter Glenn auch die Zahlungsunfähigkeit bezüglich der Einlagen fest:

“Ein Grundprinzip des Konkursgesetzes ist die Gleichheit der Verteilung. Es wird einfach nicht genug Geld zur Verfügung stehen, um alle Kontoinhaber vollständig zu entschädigen. Die meisten Kunden bleiben als ungesicherte Gläubiger zurück und können nur einen kleinen Prozentsatz ihrer Forderungen zurückerhalten.”

Wie BeInCrypto bereits Ende Dezember berichtete, hatte das Celsius Network mehrere Übernahmeangebote erhalten. Jedoch könnte die jüngste Entscheidung auch auf diese Angebote Einfluss nehmen.

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Leonard Schellberg
Leonard Schellberg stieß im Jahr 2021 auf das Thema Kryptowährungen. Nachdem er sich ein fundiertes Wissen über den breiten Kryptomarkt angeeignet hatte, entwickelte er eine besondere Begeisterung für die Möglichkeiten der Distributed Ledger Technologie und Smart Contracts. Darüber hinaus hegt er ein großes Interesse für das globale Finanzsystem, Makroökonomie und Krypto-Trading. Noch während Leonard im Frühling 2022 seinen Bachelor in Translations-, Sprach- und Kulturwissenschaften an der...
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