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Celsius Konkursverfahren gibt FTX-Kunden Hoffnung

2 min
Von Oluwapelumi Adejumo
Übersetzt Nicholas Pongratz
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IN KÜRZE

  • Einem US-amerikanischen Konkursrichter zufolge sind die Guthaben auf den "Depotkonten" der Krypt-Börse Celsius Eigentum der Kunden.
  • Celsius argumentiert, die Gelder auf den zinsbringenden "Ertragskonten" seien Eigentum der Börse. Über diesen Punkt hat der Richter noch nicht entschieden.
  • Die verärgerte Kunden vertreten die Auffassung, dass alle Kryptowährungen, die bei Celsius hinterlegt sind, nach wie vor ihnen gehören.
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Ein US-Gericht hat entschieden, dass bestimmte Kunden des bankrotten Krypto-Kreditgebers Celsius Network Anspruch auf die Rückerstattung ihrer Einlagen haben.

Das Celsius Network gehört zu einer Vielzahl von Krypto-Plattformen, die in diesem Jahr Konkurs gingen. Das Krypto-Unternehmen hatten im Juni die Auszahlungen eingestellt und dann Insolvenz angemeldet. Die Entscheidung über die Kundengelder im Konkursfall könnte nun einen Präzedenzfall für ähnliche Fälle wie den der Börse FTX schaffen.

Die unterschiedlichen Celsius Konten

Der US-Konkursrichter Martin Glenn entscheidet darüber, wer Anspruch auf die Guthaben auf den Konten des Celsius-Netzwerks hat. Falls er die Eigentumsrechte an den Einlagen den Kunden zuspricht, erhalten diese mit großer Wahrscheinlichkeit ihre Gelder zurück. Weist er aber diese Rechte Celsius zu, müssen sich diese einer langen Liste von Gläubigern anschließen.

Nach Ansicht von Celsius sollten die Guthaben auf den “Earn”-, “Custody”- und “Withhold”-Konten unterschiedlich behandelt werden. Die Kunden erhielten Zinsen auf Kryptowährungen, die sich auf “Earn”-Konten befanden und die Celsius zur Vergabe von Krediten verwendete. Laut Celsius ist das Unternehmen Eigentümer dieser Einlagen und derjenigen Assets, die mit den Beständen anderer Kunden vermischt wurden.

Diese Art von Konten waren der Standard bei Celsius, bis die Aufsichtsbehörden feststellten, dass es sich dabei um nicht registrierte Wertpapierangebote handelte. Daraufhin begann der Krypto-Kreditgeber, auch unverzinsliche “Depot”- und “Withhold”-Konten anzubieten. Nach Auffassung des insolventen Kreditgebers gehören die Gelder auf diesen Konten rechtmäßig den Kunden.

Kunden bleiben Eigentümer ihrer Krypto-Assets

Richter Glenn scheint sich der Einschätzung von Celsius angeschlossen zu haben. Er entschied, die Eigentumsrechte der Kryptowährungen auf den Depotkonten den Kunden zuzuweisen.

Folglich haben auch Kunden mit kleinen Beständen Anspruch auf die Rückzahlung ihrer Gelder. Schätzungen des Gläubigerausschusses zufolge beläuft sich der Wert aller Krypto-Assets, die sich auf “Depotkonten” befinden, auf 50 Millionen US-Dollar.

Allerdings hat sich Glenn noch nicht zu den Eigentumsverhältnissen von Kryptowährungen geäußert, die sich auf den “Earn”- oder “Withhold”-Konten von Celsius befinden. Verärgerte Kunden hingegen haben kaum Zweifel daran, wem die Kryptowährungen auf diesen Konten gehören.

Außerdem sorgte Celsius für weitere Verärgerung bei den Kunden, als das Unternehmen die gerichtliche Genehmigung für die Auszahlung von Boni an seine Mitarbeiter erhielt.

Dennoch dürfte das Urteil selbst für Kunden, die Kryptowährungen in “Depotkonten” halten, ein schwacher Trost sein. Trotz des Eigentums an den Vermögenswerten verfügt das insolvente Unternehmen möglicherweise nicht über die erforderlichen Mittel, um alle Kunden in vollem Umfang zu entschädigen.

Die Ermittlung, wer bei der Rückgabe seines Vermögens Vorrang hat, könnte sich zu einem weiteren langwierigen Prozess entwickeln, der weitere Präzedenzfälle in anderen Konkursverfahren schaffen könnte.

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Nicholas Pongratz
Nick ist Professor für Kommunikation und Spezialist für Datenwissenschaft in Budapest, Ungarn, mit einem MSc in Business Analytics. Er ist ein Neuling auf dem Gebiet der Kryptowährungen und Blockchain-Technologie, ist jedoch fasziniert vom möglichen wirtschaftlichen und politischen Nutzen.
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