Die europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) bittet die Öffentlichkeit um Rückmeldung zu Änderungsvorschlägen in Bezug auf die Krypto-Gesetzesgebung. Genau genommen geht es um die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, insbesondere über Krypto-Asset-Dienstleister (CASPs).
Gesetzesverschärfung zur Bekämpfung der Krypto-Geldwäsche
Das Hauptziel dieser Änderungen besteht darin, einen Gesetzesrahmen zu schaffen, der auch Anbieter von Krypto-Vermögenswerten miteinbezieht. Stakeholder und interessierte Parteien können sich bis zum 31. August 2023 am Konsultationsprozess zu beteiligen.
Die EU definiert einen CASP als eine juristische oder natürliche Person, die Finanzdienstleistungen in Zusammenhang mit Krypto-Assets anbietet. Dazu gehören also Börsen, Verwahrungsdienstleister, andere Handelsplattformen und Krypto-Asset-Emittenten sowie jene, die in geschäftlicher Verbindung zu letzteren stehen.
CASPs als auch andere Kredit- und Finanzinstitute sind erheblichen Risiken hinsichtlich Geldwäsche (ML) und Terrorismusfinanzierungen (TF) ausgesetzt. Dabei stellen die leichte Übertragbarkeit von Kryptowährungen und der erhöhte Schutz der Privatsphäre besondere Herausforderungen dar.
Nun beabsichtigt die EBA, die Leitlinien für ML/TF-Risikofaktoren zu überarbeiten, um einheitliche Regelungen für CASPs zu schaffen.
Die vorgeschlagenen Änderungen beinhalten spezifische Leitlinien, die CASPs dabei helfen sollen, ML/TF-Risiken zu verstehen und zu bewältigen. Laut EBA sollten Unternehmen diese Risiken im Laufe einer Geschäftsbeziehungen kontinuierlich bewerten und die Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden entsprechend anpassen.
Doch auch anderen Kredit- und Finanzinstituten sollen diese Leitlinien als Orientierungshilfe bei der Zusammenarbeit mit CASPs oder bei anderen Krypto-Engagements dienen.
Davon abgesehen arbeitet die EBA an zusätzlichen Leitlinien für auf CASPs spezialisierte ML/TF-Aufsichtsbehörden. Diese Änderungen stehen bis zum 29. Juni 2023 zur Konsultation offen.
Interessierte Parteien können ihre Anmerkungen über die Konsultationsseite der EBA bis zum 31. August 2023 einreichen.
Japan und die USA verstärken ihre Anti-Geldwäsche-Bemühungen
Nicht nur die EU bemüht sich verstärkt um die Bekämpfung dieser Probleme. Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind schon lange Thema vieler Regierungen, die sich mit der Regulierung von Kryptowährungen beschäftigen.
Allerdings wurden dieses Jahr mehr Fortschritte in Sachen Krypto-Regulierungen erzielt, als in irgendeinem anderen. Es ist also kaum überraschend, dass sich auch der Kampf gegen die mit der Krypto-Adaption einhergehenden Probleme verschärft. Erst kürzlich kündigte die japanische Regierung eine Verschärfung der Anti-Geldwäsche-Verfahren an.
Auch das National Cryptocurrency Enforcement Team des US-Justizministeriums intensiviert die Bemühungen, bessere Anti-Geldwäschegesetze auf den Weg zu bringen. Die US-Bundesbeamten wollen gegen alle Kryptowährungs-Mixer, -Tumbler und -Börsen vorgehen, die gegen die Geldwäschevorschriften verstoßen.
Im April identifizierte die US-Regierung sogar DeFi als einen Weg für Kriminelle, Geld zu waschen und Zugang zu Finanzen zu erhalten.
Laut Chainalysis wurden im Jahr 2022 Kryptowährungen im Wert von rund 23,8 Milliarden US-Dollar über illegale Adressen transferiert. Das entspricht einem Anstieg von 68,0 % im Vergleich zum Vorjahr.
Der größte Anteil entfiel dabei auf zentralisierte Mainstream-Börsen, auf die fast die Hälfte der Gelder aus illegalen Quellen entfiel.
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