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Ein guter Tag für Krypto – MiCA formell beschlossen! Weist Europa den Weg für globale Regulierung?

3 min
Aktualisiert von BeInCrypto Team
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Die Gesetzgeber der Europäischen Union aus mehreren Parteien genehmigten heute die als MiCA bekannte Verordnung zur Regulierung der Märkte für Krypto-Assets.

Zwar besteht der Rechtsrahmen bereits seit Mitte 2022, doch mit der heutigen formellen Beschließung bekennen sich die EU-Gesetzgeber formell zur ersten umfassenden Krypto-Regulierung in Europa.

Somit untermauert der EU-Gesetzgeber das Inkrafttreten von MiCA ab dem 01.01.2024. Während der anschließenden 18-monatigen Übergangs- und Anpassungsphase haben die von den Regulierungen betroffenen Krypto-Unternehmen Zeit zur Implementierung der Vorgaben.

Passend dazu: Während den Diskussionen rund um MiCA entstand eine Debatte um die Regulierung von NFTs, da eindeutige Maßnahmen fehlen. In diesem Artikel erfährst du Näheres dazu.

Aufgrund der positiven Ergebnisse zahlreicher intensiver Debatten rund um die Entwicklung eines sinnvollen Rechtsrahmens für den Krypto-Sektor blicken Experten auf der ganzen Welt nach Europa.

Was bedeutet MiCA für den Krypto Sektor?

Im Großen und Ganzen ermöglicht MiCA Krypto-Börsen und Digital-Wallet-Unternehmen die Ausführung regulierter Dienste in ganz Europa. Dabei sieht die MiCA-Verordnung strenge Vorgaben für Anbieter von Kryptodienstleistungen vor, um den Schutz der Anleger:innen zu gewährleisten.

Zum einen haben also Krypto-Börsen als Finanzintermediäre und Wallet-Anbieter bestimmte Pflichten zu erfüllen. Zum anderen unterliegen die verschiedenen Assetklassen unterschiedlichen Behandlungen.

In Zukunft werden Kryptowerte nämlich in wertreferenzierte Token, E-Geld-Token und Utility Token. Außerdem entstehen die Sonderklassen “signifikante” und “nicht signifikante” Token:

Sowohl wertreferenzierte als auch E-Geld-Token fallen im allgemeinen Sprachgebrauch unter den Begriff “Stablecoin”. Die EU differenziert hier allerdings noch einmal. Demnach basieren wertreferenzierte Token auf unterschiedlichen Währungen oder Kryptowerten – zum Beispiel den Euro, den US-Dollar und den chinesischen Yuan. E-Geld-Token hingegen verwenden eine Nominalgeldwährung als Bezugsbasis – bilden also beispielsweise den Euro ab.

Beide Tokenarten werden nochmal in signifikante und nicht signifikante Token unterteilt. Zur Bestimmung nimmt die EU auf Kriterien wie Token-Wert, Marktkapitalisierung, Transaktionsvolumen und Nutzerbasis Bezug. Zweck dieser Differenzierung ist die Zuweisung der Instanzen zur Zulassung: Für signifikante Kryptowerte ist die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zuständig. Über nicht signifikante Kryptowerte entscheiden die nationalen Behörden.

Alle anderen Krypto-Token sind Utility Token. Diese zielen nicht primär darauf ab, als Tauschmittel oder Wertaufbewahrungsmittel zu dienen, sondern werden als Zugangsberechtigung für ein bestimmtes Produkt oder eine Dienstleistung genutzt.

Die EU regelt die Krypto-Märkte und geht als Vorbild voran; Quelle: CNBC

Die EU beobachtet Krypto Dienstleister – im Namen des Verbraucher- und Umweltschutzes

Um in der EU überhaupt als Anbieter von Kryptodienstleistern tätig werden zu können, ist eine entsprechende Zulassung von einer nationalen Behörde notwendig. Damit können Unternehmen, die in Deutschland registriert sind, ihre Dienste in der gesamten EU anbieten. Falls ein Unternehmen die Bedingungen nicht erfüllt, kann diese Zulassung auch nachträglich entzogen werden.

Die Einführung der sog. „Travel Rule“ soll finanzielle Transparenz beim Handel von Krypto-Assets erreichen. Ziel davon ist, dass der Missbrauch von Kryptowährungen eingeschränkt wird. Verdächtige Transaktionen können dank der Travel Rule besser erkannt und verhindert werden, womit wiederum die Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einfacher zu bewältigen sind

Darüberhinaus soll die vorgeschlagene MiCA-Verordnung den Klima- und Umweltschutz regeln. Hierfür verpflichtet die MiCA-Verordnung die Anbieter von Kryptowerten, transparent über ihren ökologischen und klimatischen Fußabdruck zu informieren. Ziel ist es, innerhalb von zwei Jahren verbindliche Mindeststandards zu schaffen und einen Bericht über die Auswirkungen auf die Umwelt zu verfassen.

Der wachsende Stablecoin-Markt wird in der EU sicherer

Im Bereich der Stablecoins setzt die MiCA-Verordnung ebenfalls strenge Vorschriften durch, um den Verbraucherschutz zu gewährleisten. Emittenten müssen ein Kryptowert-Whitepaper erstellen und veröffentlichen, bevor sie Kryptowerte in der EU öffentlich anbieten oder die Zulassung zum Handel beantragen können. Zusätzlich müssen sie eine angemessene Mindestliquidität als Reserve aufweisen und ihren Sitz in der EU haben.

NFTs, DeFi und Daos bekommen Freiheiten

Und auch das Dilemma rund um die Regulierung von NFTs scheint berücksichtigt. Denn die nicht-fungiblen Tokens sind im Grunde von der MiCA-Verordnung ausgenommen – es sei denn, sie gehören zu einem bestehenden Krypto-Projekt. Die Europäische Kommission plant jedoch, in den nächsten 1,5 Jahren eine spezifische Regulierung für NFT’s zu entwickeln.

Dezentrale Finanzinstrumente (DeFi) umschließt der EU-Krypto-Regulierungsansatz nicht, wenn diese zu 100 % dezentral bereitgestellt werden. Und auch dezentrale autonome Organisationen (DAOs) schließt MiCA aus.

Die übergeordneten Ziele der MiCA-Regulierung

Zusammenfassend zielt die MiCA-Verordnung darauf ab, ein einheitliches Regulierungsrahmenwerk für den Umgang mit Krypto-Assets zu schaffen, das an das MiFID-Regime angelehnt ist.

MiFID (Markets in Financial Instruments Directive): Die europäische Finanzmarktrichtlinie von 2004 will den Wettbewerb stärken und die Integration des europäischen Finanzmarktes durch Harmonisierung des Regelwerks vorantreiben.

Diese Maßnahmen sollen für mehr Rechtssicherheit sorgen und sowohl eine gute Unternehmensführung als auch finanzielle Stabilität gewährleisten. Damit schafft die MiCA-Verordnung einen umfassenden Regulierungsrahmen für die Kryptoindustrie in der EU.

MiCa-Berichterstatter der CDU, Ausschuss für Wirtschaft & Währung NRW, Stefan Berger; Quelle: Twitter

Stefan Berger von der CDU resümiert:

“Mit der MiCA-Verordnung hat die europäische Krypto-Asset-Industrie eine regulatorische Klarheit, die Länder wie die USA nicht haben”

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