Wenn es um Krypto-Vorurteile geht, dann war bisher die Nutzung der Coins zur Geldwäsche ganz weit oben auf der Liste. Auch, wenn die transparente Gestaltung der Blockchain sicherlich weniger gute Möglichkeiten zur Geldwäsche bietet als die bisher klassisch genutzten Fiatwährungen in bar. Nun möchte die Europäische Union ganz groß gegen Geldwäsche vorgehen.
Hessens Europaministerin Lucia Puttrich (CDU) kündigte letzten Sonntag an, dass die Europäische Union jetzt wesentlich „offensiver“ im Kampf gegen Geldwäsche vorgehen möchte. Zu diesem Plan gehört nicht nur eine Bargeldobergrenze, sondern auch eine Überwachungsbehörde. Die Bargeldobergrenze soll bei 10.000 Euro liegen. Die Überwachungsbehörde soll laut der Deutschen Presse-Agentur (DPA) die „Anti-Money Laundering Authority (AMLA)“ bei Verstößen gegen EU-Regeln unterstützten. Und im Ernstfall soll die neue Anti-Geldwäsche-Einheit sogar Finanzsanktionen verhängen können.
„Im Juni 2019 hat der Europäische Rat seine strategische Agenda 2019-2024 angenommen. Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger und der Freiheiten ist eine ihrer vier Prioritäten.“
Geldwäsche und Krypto: Das Dreamteam
Wenn es um Geldwäsche geht, dann dürfen die Kryptowährungen nicht außen vorbleiben. Entsprechend inkludiert der neue EU-Plan gegen Geldwäsche auch die Verschärfung der Vorschriften für Krypto-Unternehmen. Seit einiger Zeit arbeiten die europäischen Staaten bereits an verschärften Regulierungen für den Krypto-Bereich. Beispielsweise plant Deutschland Krypto-Gewinne intensiver zu besteuern. In Dänemark müssen die Krypto-Börsen bereits die Kundendaten wie Name, Adresse, Transaktionen und Steuernummer melden. Im jüngsten Beispiel sollen die europäischen Staaten in den kommenden Wochen entscheiden, ob Krypto-Zahlungsabwicklungen stärker kontrolliert werden sollen.
Laut einer Einschätzung des Europäischen Rechnungshofes geht es um Milliardenbeträge, die in der EU jährlich durch Verbrechen erwirtschaftet und via Geldwäsche in die reguläre Wirtschaft eingeführt werden.
Krypto-Besteuerung in Deutschland
Zusätzlich plant die Bundesregierung Krypto-Geschäfte höher zu besteuern. Während die Krypto-Gewinne nach einem Jahr Haltedauer bisher steuerfrei waren, soll diese Frist nun bald auf 10 Jahre angehoben werden. Somit wäre der Verkauf von Coins nach dem Kaufzeitpunkt erst nach 10 Jahren steuerfrei möglich.
„Die Veräußerungsfrist verlängert sich (…) auf zehn Jahre, wenn Einheiten einer virtuellen Währung oder Token als Einkunftsquelle genutzt werden und zumindest in einem Kalenderjahr hieraus Einkünfte erzielt worden sind. Eine Nutzung als Einkunftsquelle liegt beispielsweise vor, wenn Einheiten einer virtuellen Währung im Wege des sogenannten Lending gegen Entgelt überlassen werden.“
Was für den individuellen Einzelanleger schon eine große Veränderung bedeutet, könnte für die bereits jetzt wenig florierende Krypto-Wirtschaft in Deutschland einen maßgeblichen Einschnitt bedeuten. Denn Krypto-begeisterte Fachkräfte aus diesem Bereich dürften sich auf der Grundlage dieses Gesetzes steuerfreundlichere Regionen suchen.
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