Die EU hat sich laut einem geleakten Dokument wohl endgültig auf einen Krypto-Rechtsrahmen geeinigt. Offiziell soll der Entwurf noch für Kommentare offen stehen.
Jedoch behauptet ein Medium, der Gesetzesentwurf stehe schon fest – mit verheerenden Folgen für NFTs.
Bereits vor drei Monaten einigten sich die europäischen Gesetzgeber auf die erste umfassende Krypto-Regulierung für Europa. Nachdem der Gesetzestext für den Zeitraum danach für Kommentare freigestanden hatte, behauptet ein Medium nun über die Endgültigkeit des Rechtsrahmens Bescheid zu wissen.
Demnach soll der Gesetzesentwurf mit dem 20. September datiert sein – ein Rückschluss auf die Endgültigkeit.
Für NFTs zeichnet sich eine schlechtere Behandlung ab als zuvor gedacht: Durch den Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise könnten diese nämlich ebenso unter MiCAR fallen.
“Leider ist die finale MiCAR zur Behandlung von NFTs nicht eindeutig,”
meint Krypto-Anwalt Alireza Siadat von Annerton.
Europa reguliert Krypto: Inwieweit sind NFTs betroffen?
Zunächst sei vorweggenommen, dass sich der Gesetzesentwurf zu vor einigen Monaten nicht wesentlich geändert hat. Die EU verfolgt mit MiCAR das Ziel, eine einheitliche Behandlung für “wertreferenzierte-, E-Geld- und Utility- Token” zu schaffen. So fallen Stablecoins, je nach Ausgestaltung, unter die Kategorie E-Geld-Token oder wertreferenzierte Token – womit auch algorithmische Stablecoins wie TerraUSD inkludiert sind.
Oberstes Ziel in MiCAR ist die Transparenz im Zusammenhang mit der Ausgabe von Kryptoassets und der Verbraucherschutz.
Unklar ist aber immer noch, wie NFTs einzuordnen sind. Laut dem Medium umfasst das geleakte Dokument einen Passus, nach welchem, alle Kryptoinstrumente nach ihrer wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu beurteilen sind (“substance over form”). In einem Erwägungsgrund heißt es weiter: “Die Ausgabe von Krypto-Assets als NFT in einer großen Serie oder Kollektion kann als Indikator für ihrer Austauschbarkeit gesehen werden.” Problematisch dabei: Mit einer Übertragbarkeit würde die Eigenschaft als NFT verloren gehen und MiCAR zur Anwendung kommen.
Dazu Alireza:
“Erst hieß es NFTs sind Kryptowerte nach der MiCAR, brauchen aber kein Whitepaper, dann lautete es NFTs sind keine Kryptowerte nach der MiCAR und final, NFTs sind “out-of-scope”, man brauch kein Whitepaper, aber NFT-Plattformen müssen sich an MiCAR halten. Wenn NFTs out-of-scope sein sollen, sollte man keine Hintertür aufmachen und die Dienstleister dann doch regulieren.”
Greift der Gesetzgeber zu stark in den Krypto-Space ein?
Wie ausschweifend eine solche Regulierung sein kann, haben wir Anfang März gesehen, als Parlamentiarer Stefan Berger die Alarmglocken läutete. Fast, aber nur fast, hätte das Europäische Parlament einen Passus durchgebracht, in welchem der Proof of Work Mechanismus (somit Bitcoin) verboten gewesen wäre.
Ein anderes Beispiel ist die “Travel Rule”. Zentrale Börsen müssen in Zukunft bei Transaktionen über € 1.000 an “Unhosted Wallets” (z.B. Metamask Wallets) Userdaten vom empfangenden Walletbesitzer erheben. Nach großer Kritik vonseiten der europäischen “Krypto-Lobby” ruderten die Gesetzgeber von einer anfangs angedachten vollständigen Verifikation zurück. Diese hätte vorgesehen, Userdaten ab dem ersten überwiesenen Cent zu erheben.
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