Stuart Alderoty, Chief Legal Officer von Ripple, hinterfragt die Stichhaltigkeit der SEC-Klage gegen das Kryptounternehmen. Seiner Meinung nach liege die Behörde genauso falsch wie damals, beim Howey-Fall im Jahr 1946.
In einem Tweet am Samstag legte Alderoty seine Ansichten dar und verwies dabei er auf den wegweisenden Rechtsstreit der SEC gegen W.J. Howey Co. Damals entschied der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten gegen die Aufsichtsbehörde.
Ripple vs. SEC
Ohne Zweifel ist der Ripple-Fall einer der langwierigsten (und teuersten) Rechtsstreitigkeiten in der noch jungen Geschichte der Kryptobranche. Dabei wirft die SEC dem Kryptounternehmen vor, XRP als nicht registriertes Wertpapier zu verkaufen.
Sollte die Börsenaufsichtsbehörde den Fall für sich entscheiden, würde sich Ripple eines Verstoßes gegen das Wertpapiergesetz schuldig machen.
Die zugrundeliegende Frage, ob Kryptowährungen Wertpapiere sind oder nicht, wird schon seit Jahren diskutiert. Folglich wird der Ausgang dieses Rechtsstreits für den gesamten Krypto-Sektor von großer Bedeutung sein.
Die Branche ist sich dessen wohl bewusst, weshalb sich bereits verschiedene Kryptounternehmen gegen die SEC als gemeinsamen Feind verbündeten. Beispielsweise kamen die Anwälte von Coinbase und Ripple zusammen, um gemeinsam die bestmögliche Strategie zum Schutz des Unternehmens auszuarbeiten.
Der Fall Howey
In seinem Tweet verwies Alderoty auf den Fall SEC vs. W.J. Howey Co. im Jahr 1946, in dem das Gericht zugunsten der Howey Company entschied.
Das Unternehmen verkaufte Teile von Zitrusplantagen an Käufer in Florida, welche das Land dann an Howey zurück verpachteten. Dessen Mitarbeiter pflegten die Plantagen weiterhin und verkauften die Früchte im Namen der Eigentümer. An den Einnahmen wurden dann beide Parteien beteiligt.
Damals, wie auch jetzt im Ripple-Fall, behauptete die SEC, die Geschäfte des Unternehmens würden dem Verkauf von nicht registrierten Wertpapieren gleichkommen. Die Behörde begründete ihren Vorwurf damit, dass die Transaktionen als Anlageverträge eingestuft wurden.
Der Oberste Gerichtshof entschied damals jedoch gegen diese Anschuldigung. Diese Entscheidung ist inzwischen sogar zu einem Grundsatzurteil geworden, wenn es um die Einstufung eines Vermögenswertes oder Vertrags geht.
Laut Howey-Test liegt ein Investitionsvertrag vor, wenn:
“[…] eine Investition von Geld in ein gemeinsames Unternehmen mit der begründeten Erwartung von Gewinnen, die aus den Bemühungen anderer stammen, erfolgt.”
Von Zitrusplantagen zu Kryptoverträgen
Wie Alderoty in seinem Tweet hervorhob, hängt der Howey-Test davon ab, wie genau ein gemeinsames Unternehmen definiert wird.
Bereits 1945 argumentierte die SEC erfolglos, dass eine Investition in ein gemeinsames Unternehmen nicht notwendig sei, sofern eine Interessengemeinschaft existiere.
Im Fall von Ripple bestünde die Interessengemeinschaft in den XRP Anleger:innen. Und natürlich kaufen die meisten den Token in der Erwartung eines Kursanstiegs. Da Ripple den Investor:innen jedoch keine Gewinnversprechungen macht, meint Alderoty, es gebe kein gemeinsames Unternehmen. Weiter betonte er:
“Die SEC lag schon damals falsch und tut es auch noch heute. Gemeinsames Interesse ≠ Gemeinsames Unternehmen.”
Dennoch, für den US-amerikanischen Rechtsapparat scheint der Fall nicht so eindeutig. So vermochte auch die letzte Anhörung im April kaum, Licht ins Dunkel zu bringen.
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