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Utility Tokens, Regulierung und CBDCs: Interview mit Magdalena Boškić

5 min
Aktualisiert von Tobias W. Kaiser
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IN KÜRZE

  • Die Schweizer Regulierungsbehörde FINMA unterscheidet zwischen Utility Tokens und Asset Tokens.
  • Der liberale Ansatz der Schweiz hat das Land zu einer attraktiven Anlaufstelle für Blockchain-Unternehmen gemacht.
  • Digitale Zentralbankwährungen (CBDCs) können für einen effizienteren Massenzahlungsverkehr sorgen.
  • promo

Magdalena Boškić, Head of Compliance der Crypto Broker AG, einer Tochtergesellschaft des Schweizer Krypto-Asset-Finanztechnologieunternehmens Crypto Finance AG, beantwortete uns kürzlich einige Fragen zu Krypto-Regulierungen, Utility Tokens und den Möglichkeiten, die digitale Zentralbankwährungen eröffnen.
BeInCrypto: In einem Ihrer Artikel für die Crypto Finance AG sprechen Sie an, wie die FINMA zwischen Asset Tokens und Utility Tokens unterscheidet. Gibt es spezifische Indikatoren, an denen man Utility Tokens erkennen kann? Wie sieht es mit Utility Tokens aus, die einen spekulativen Wert haben, die also öffentlich gehandelt und hauptsächlich in der Hoffnung gekauft werden, dass der Handelspreis steigt? Magdalena Boškić: Gemäß der Wegleitung für Unterstellungsfragen betreffend Initial Coin Offerings (ICOs) der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zeichnen sich Utility Tokens dadurch aus, dass sie dem Token-Halter einen Anspruch auf Zugang zu einer Dienstleistung vermitteln, welche unter Benutzung einer Blockchain-Infrastruktur erbracht wird. Das Nutzungsrecht, welches ein Utility Token dem Token-Halter einräumt, steht stets im Vordergrund. Es kann Utility Tokens geben, welchen zusätzlich eine Zahlungsfunktion zukommt. In einem solchen Fall lässt sich von einem Utility Token sprechen, wenn die Zahlungsfunktion als akzessorische Nebenfunktion mit dem Utility Token einhergeht. Dabei spricht man von einem hybriden Token. Wenn man Tokens einordnen will, geht man am besten nach dem Ausschlussprinzip vor und stellt sich die folgenden Fragen:
  • Ermöglicht der Token dem Token-Halter die Nutzung einer blockchainbasierten Plattform oder Dienstleistung? Die Antwort im Falle eines Utility Tokens lautet JA.
  • Hat der Token eine Investitionsfunktion? Die Antwort im Falle eines Utility Tokens lautet NEIN.
  • Hat der Token eine zusätzliche Zahlungsfunktion? Falls ja, ist die Zahlungsfunktion akzessorisch? Wenn ein Utility Token eine Zahlungsfunktion hat, dann darf diese nur nebensächlich sein und das Nutzungsrecht des Utility Tokens muss im Vordergrund stehen.
Zum Beantworten Ihrer Frage hinsichtlich Utility Tokens, welche hauptsächlich in der Hoffnung eines Anstiegs des Handelspreises gekauft werden, muss man sich bewusst machen, aus welcher Perspektive man dies betrachtet. Man kann dies aus der Perspektive der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht sehen, oder aus der Perspektive des Token-Käufers oder des Token-Herausgebers. Bei der Kategorisierung von Tokens betrachtet die FINMA die wirtschaftliche Funktion der Tokens. Gemäß der FINMA steht bei Utility Tokens die Realerfüllung des Anspruchs auf Zugang zu einer digitalen Dienstleistung im Vordergrund. Im Gegensatz zu Effekten, also fungiblen Wertpapieren, weisen Utility Tokens keinen Kapitalmarktbezug auf. Die FINMA behandelt Utility Tokens als Asset Tokens in Fällen, in denen ganz oder teilweise die wirtschaftliche Funktion als Anlage besteht. Betrachtet man die Perspektive des Token-Käufers, dann ist es durchaus möglich, dass der Erwerber eines Utility Tokens diesen öffentlich gehandelten Token in der Hoffnung eines zukünftigen Preisanstiegs kauft und dem Erwerb somit eine spekulative Absicht zugrunde liegt. Allerdings werden solche Utility Tokens dadurch nicht zu Asset Tokens. BeInCrypto: Jeder hat schon mal vom Crypto Valley und davon, wie sich die Schweiz der Blockchain-Technologie geöffnet hat, gehört. Was können andere Länder von der Schweiz lernen? Magdalena Boškić: Ein wichtiger Faktor, welcher der Schweiz zugutekommt, ist, dass sie Innovation offen gegenübersteht und um die Schaffung attraktiver Konditionen für Unternehmen mit neuen Technologien bemüht ist. Das Zusammenspiel von Wirtschaft und Politik gelingt. Das Crypto Valley ist ein gutes Beispiel dafür. Der liberale Ansatz der Schweiz, wenn es um Regulierung geht, ist ein weiterer wichtiger Faktor für die Attraktivität und den Erfolg des Landes. Die Schweiz verfügt über ein gutes Rechtskonstrukt, welches einerseits für Rechtssicherheit sorgt und andererseits neue Technologien ermöglicht. Der Wille und die Bereitschaft des Regulators, klare Bedingungen zu schaffen, ist erkennbar. Ferner verfügt die Schweiz über sehr gut ausgebildete Arbeitskräfte und mit seinen sehr guten Hochschulen ist für ausreichend Nachwuchs gesorgt. All diese Faktoren sprechen für die Schweiz und andere Länder können sich hiervon etwas abschauen. BeInCrypto: Mit der Umsetzung der fünften Antigeldwäscherichtlinie der EU hat Deutschland Banken den Weg freigemacht, Krypto-Dienste anzubieten. Ist Deutschland auf dem richtigen Weg? Magdalena Boškić: Deutschland ist definitiv auf dem richtigen Weg. Krypto-Assets sind schwer aufzuhalten, weshalb ein proaktiver Ansatz wichtig ist. Es ist essentiell die Rechtsunsicherheit zu beseitigen, indem man sich der Krypto-Thematik annimmt und die rechtlichen Grundlagen dafür schafft. Allerdings ist Recht nie so schnell wie technologische Entwicklung und Regulierung in diesem Bereich hat die Tendenz retrospektiv zu sein. Nichtsdestotrotz macht es Sinn für Deutschland, interessierten Unternehmen Rahmenbedingungen zu schaffen, die es ihnen ermöglichen, Krypto-Dienste anzubieten. Viele Banken setzen sich schon länger mit den Möglichkeiten auseinander, welche die Blockchain-Technologie eröffnet. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass auf Kundenseite ein Interesse an dieser neuen, sich etablierenden Anlageklasse besteht. Somit hat Deutschland den richtigen Ansatz, wenn es um die Kryptowirtschaft geht. BeInCrypto: Wie viele andere Zentralbanken plant auch die EZB die Herausgabe einer digitalen Währung. Wo sehen Sie die Chancen und Risiken hinter einem solchen Zug? Magdalena Boškić: Die möglichen Folgen einer von der EZB herausgegebenen digitalen Währung, der so genannten Central Bank Digital Currency (CBDC), für das Finanzsystem sind sehr gut im Working Paper Nr. 2351 abgehandelt. Dieses wurde vom EZB-Generaldirektor für Marktinfrastrukturen, Ulrich Bindseil, verfasst. Gemäß dem Autor könnte eine CBDC für einen effizienten Massenzahlungsverkehr sorgen. Allerdings besteht die Gefahr, dass die Emission einer CBDC die Geldordnung in Frage stellt und diese Gefahr gilt es zu vermeiden. Ich finde besonders das Argument interessant, dass eine CBDC mittels variabler Zinssätze ein neues, nicht-redundantes geldpolitisches Instrument vorsehen würde. Dadurch könnte die EZB die allgemeine Wirksamkeit ihrer Geldpolitik verbessern. Dieser Ansatz findet allerdings keinen Anklang beim Autor des Working Papers. Meines Erachtens nach könnte eine digitale Zentralbankwährung das Spektrum der geldpolitischen Optionen erweitern und der EZB ermöglichen, einen schnelleren, zuverlässigeren und kostengünstigeren Zugang zu Zentralbankengeld und Zahlungsdienstleistungen zu schaffen. Das größte Risiko, welches ich im Zusammenhang mit einer CBDC sehe, ist der gläserne Bürger, also die Durchleuchtung, Überwachung und Kontrolle des Bürgers seitens des Staates. Wenn weniger oder gar kein Bargeld im Umlauf ist, geht die Privatsphäre bei Zahlungen zurück oder verschwindet ganz. Diese Tendenz beäuge ich kritisch. BeInCrypto: Zu den geldpolitischen Optionen, die durch eine CBDC ermöglicht werden, gehören auch Negativzinsen. In dem Working Paper, das Sie erwähnt haben, sagt Ulrich Bindseil ausdrücklich, dass “die vollständige Ablösung von Bargeld durch Digitalwährungen, es ermöglichen könnte, dass Zinssätze unter die Nullgrenze gedrückt werden”. Wie stehen Sie dazu? Magdalena Boškić: Technisch gesehen könnte die EZB einfacher Negativzinsen einführen, wenn Bargeld durch eine CBDC abgelöst würde. Die Ablösung von Bargeld und die Möglichkeit von Negativzinsen durch die EZB mittels einer CBDC bedeutet nicht, dass es keine alternativen Anlageklassen für Bürger gäbe, wenn die Zinssätze unter die Nullgrenze gedrückt werden. Den Bürgern steht es weiterhin frei, ihr Vermögen in anderen werterhaltenden Anlageklassen zu halten, wie beispielsweise in Gold, Bitcoin oder in anderen Krypto-Assets. Ferner wird sich die EZB die Folgen einer Einführung von Negativzinsen genauestens überlegen, weil Negativzinsen auf eine CBDC, im Vergleich zu heute, direkte Auswirkungen auf Endkunden hätten.
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Tobias W. Kaiser
Tobias verfügt über einen Bachelorabschluss in angewandter Informatik, sowie einen Masterabschluss in Kognitionswissenschaft mit Fokus auf kognitiver Psychologie und künstlicher Intelligenz. Während seiner Zeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Gent nahm er an einem Forschungsprojekt in Verbindung mit einem großen französischen Telekommunikationsanbieter teil. Hierbei erforschte er die Anwendung von Spieltheorie auf den gemeinschaftlichen Ausbau von...
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