Das Bundesministerium der Finanzen möchte im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes die Möglichkeit einführen, Unternehmensanteile über Blockchain oder andere vergleichbare Krypto-Technologien auszugeben und zu managen.
Die Behörde teilt dies in einem Beitrag vom 3. April 2023 mit. Ziel des Gesetzes ist es, den Kapitalmarkt mit digitalen Technologien zu modernisieren und zu optimieren. Insbesondere Start-ups und kleinere Unternehmen sollen von dem Gesetz profitieren.
Die Stimmen zu den Krypto Aktien in Deutschland
Der Krypto-Befürworter Patrick Hansen teilte auf Twitter einige Details zu dem neuen Gesetz. Dabei bezeichnete er die Blockchain-basierten Aktien als den “nächsten großen Schritt nach vorne”. In dem Tweet heißt es:
“Aktiengesellschaften haben nach der Einführung des Gesetzes die Wahl, ihre Aktien als gewöhnliche Aktien (inkl. Papierurkunde) oder als elektronische Aktien auszugeben. Elektronische Aktien können entweder in einem Zentralregister oder in einem Krypto-Wertpapierregister (Blockchain) eingetragen werden, wodurch die Krypto-Aktien entstehen.”
Mit der Digitalisierung des Kapitalmarktes durch die Möglichkeit von Aktienemissionen mit elektronischen Wertpapieren auf Blockchain-Basis und der Prüfung einer verbesserten Übertragbarkeit von Kryptowerten wendet sich Deutschland zielgerichtet einer Web3-fokussierten Zukunft zu.
Mithilfe neuer Technologien strebt das Land nach einem modernen, internationalen und unbürokratischen Finanzmarkt.
Bundesfinanzminister Christian Lindner kommentierte den Entwurf mit den folgenden Worten:
“Wir wollen Deutschland zum führenden Standort für Start-ups und Wachstumsunternehmen machen. Deshalb verbessern wir den Zugang zum Kapitalmarkt und erleichtern die Beschaffung von Eigenkapital.”
Das heißt, durch die Senkung des Mindestkapitals für einen Börsengang von derzeit 1,25 Mio. € auf 1 Mio. € werden weitere Anreize für die Tokenisierung und Verteilung von Anteilen über verteilte Kontensysteme (Distributed Ledgers) geschaffen.
Derweil sieht sich der Blockchain-Experte, Dr. Sven Hildebrandt, von der Stuttgarter Börse bestätigt. Denn bereits Anfang 2020 prognostizierte er, “dass Aktien, Fonds und ETFs bis 2024 tokenisiert werden würden”. Dafür sei er damals belächelt worden. Nun beinhaltet das Zukunftsfinanzierungsgesetz genau diesen Aspekt. Seiner Feststellung fügte er hinzu:
“Deutschland ist echt weit vorn, Portugal ist auch gut. Aber Deutschland macht (ausnahmsweise) hier echt einen ‘okayen’ Job. Sorge macht mir die EU.”
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Dieser Einschätzung ist zu entnehmen, dass wir noch lange nicht am Ende der Entwicklung hin zur technologisch modernen Gesellschaft stehen. Allerdings schlägt sich Deutschland im weltweiten Vergleich sehr gut.
Die Ausgabe von tokenisierten Anleihen und bestimmten tokenisierten Fonds ist bereits nach dem deutschen Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) möglich. Im Rahmen der Gesetzesentwicklung prüft die Behörde derzeit, wie sich der gesetzlichen Rahmen für den Erwerb und die Übertragung von anderen Krypto-Werten optimieren lässt.
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