Das Bankhaus Scheich hat für das Land Hessen und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main Kryptowährungen aus Beschlagnahmungen im Wert von rund 100 Millionen Euro verkauft. Das Bankhaus veräußerte die Kryptowährungen innerhalb einer Woche bis zum 20. Dezember 2021.
Im Pressebericht des Bankhaus Schleich heißt es, dass im Rahmen des Verkaufs der Kryptowährungen die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bankhaus Scheich eine Möglichkeit geschaffen haben, über die Krypto-Transaktionen nun auch in Zukunft rechtssicher und schnell abgewickelt werden können. Da die Kryptowährungen einen Bezug zur Kriminalität haben, können sie nicht an regulären Börsen gehandelt werden. Das nun etablierte Verfahren stellt sicher, dass die Währungen wieder in legalem Besitz sind. Damit können sie für “sauber” erklärt werden, sodass sie verkauft werden können.
Gesetzlicher Auftrag: Kryptowerte realisieren, ohne den Markt zu beeinflussen
Das Geld stammt aus illegalen Drogengeschäften im Darknet, in insgesamt über 10 unterschiedlichen Kryptowährungen. Drei Angeklagte wurden zu mehreren Jahren Haft verurteilt und die Kryptowährungen nun über das Bankhaus Schleich verkauft. Es ist nichts Neues, dass Kryptowährungen als Zahlungsmittel im Darknet genutzt werden. So große Summen jedoch bedürfen eines neuen Marktumfelds. Um dem gesetzlichen Auftrag gerecht zu werden brauchte es nun ein reguliertes Unternehmen. Der gesetzliche Auftrag umfasst in dem Falle die Kryptowerte zu realisieren, ohne den Markt zu beeinflussen.
Nils von Schoenaich-Carolath, Managing Director Digital Assets und Projektleiter, zu dem Verfahren auf Anfrage von BeInCrypto: “Solche Volumina lassen sich nicht einfach über gängige Börsen abverkaufen, die dem Retail zugänglich sind. Sie lassen sich nur mittels „OTC Trading“, also außerbörslichem Handel abwickeln. Das Bankhaus Schleich hat selber rund 20 Börsen und Off Market Plattformen angebunden und verfügt darüber hinaus über ein stabiles Netzwerk. So lassen sich große Summen handeln. Und so ist der Abverkauf an verschiedene Stakeholder innerhalb von einer Woche gelungen.”
Ein Modell mit Zukunft
Eine Rahmenvereinbarung zwischen der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt und dem Bankhaus Scheich begründet zudem eine langfristige Partnerschaft. Diese dient als Grundlage für die künftige Veräußerung von beschlagnahmten Kryptowährungen durch das Land Hessen.
Oberstaatsanwältin Jana Ringwald, die das Projekt auf Seiten der Generalstaatsanwaltschaft vertritt, sagte in der Pressemitteilung: “Kryptowährungen sind zum Zahlungsmittel der Cyberkriminalität geworden. Nicht nur ihre Beschlagnahmung erfordert einen professionellen Ansatz, sondern auch ihre Verwertung. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bankhaus Scheich haben eine marktorientierte und rechtssichere Lösung entwickelt, die in Deutschland bislang einmalig ist, um solche inkriminierten Krypto-Vermögenswerte wieder dem regulären Markt zuzuführen.”
Das lizenzierte Bankhaus hat sich seit 2018 auf den außerbörslichen Handel von Kryptowährungen, digitalen Assets und Tokenisierung spezialisiert. Interessant sind vor allem die rechtlichen Rahmenbedingungen, die das Bankhaus Schleich in diesem Fall mit dem Land Hessen umgesetzt hat.
Rechtlich begleitet wurde das Projekt von den Juristen der YPOG unter der Leitung von Daniel Resas. “Es ist auf jeden Fall das erste Mal in Deutschland, dass es zu einer so großvolumigen Verwertung von beschlagnahmten Krypto-Assets gekommen ist. Das hat die Beteiligten vor große Herausforderungen gestellt, nicht nur in Bezug auf den Verkauf. Vor allem mussten wir im Umgang mit den geldwäscherechtlichen Anforderungen an die Handelsteilnehmer praktisch Neuland betreten. Ich bin mir sicher, dass wir hier einen neuen Marktstandard für die Verwertung von staatlich beschlagnahmten Krypto-Assets geschaffen haben”, so Resas im Pressebericht.
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