US-Staatsanwälte haben am 19. März einem Schreiben widersprochen, welches angeblich vom verurteilten FTX-Gründer Sam Bankman-Fried (SBF) stammen soll und an Richter Lewis Kaplan gesendet wurde. Dieses Schreiben wurde an die Bundesstrafanstalt Terminal Island in San Pedro adressiert.
Laut FedEx-Trackingdaten kam das Paket jedoch aus Palo Alto und Menlo Park in Kalifornien, nicht aus der Justizvollzugsanstalt, in der sich SBF befindet.
Tracking-Daten widerlegen angeblichen Ursprung von SBFs Brief
Der Brief sollte SBFs Antrag auf einen neuen Prozess nach Regel 33 unterstützen, den er im Februar 2026 eigenständig gestellt hatte. SBF verbüßt eine 25-jährige Haftstrafe nach einer Verurteilung durch eine Jury im November 2023. Die sieben Anklagepunkte beziehen sich auf Betrug und Verschwörung im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch der FTX.
Als Absender war auf dem Umschlag „S. Bankman-Fried” in Terminal Island angegeben. Statt einer handschriftlichen Unterschrift gab es jedoch das getippte Zeichen „/s/”. Dieses Format findet normalerweise bei elektronischen juristischen Dokumenten Anwendung, jedoch nicht bei Briefen aus einer Haftanstalt.
Palo Alto und Menlo Park liegen in der Nähe der Stanford University, an der SBFs Eltern akademisch tätig sind. Dieser Zusammenhang wirft sofort Fragen auf, wer tatsächlich das Dokument verschickt hat.
Muster fehlerhafter Einreichungen aufgedeckt
Der fragwürdige Brief tauchte wenige Tage auf, nachdem Richter Kaplan SBFs Mutter, Barbara Fried, dafür gerügt hatte, unaufgefordert Briefe im Namen ihres Sohnes an das Gericht zu senden.
Kaplan erklärte, dass Fried weder Mitglied der Anwaltskammer des Gerichts sei noch im Verfahren aufgetreten ist und deshalb keine Vollmacht nutzen könne, um Anträge zu stellen.
Außerdem teilte der Richter mit, dass sein Büro eine Sprachnachricht von Fried erhalten habe. Das Gericht akzeptiere jedoch keine Anrufe von Prozessbeteiligten oder deren Familien.
Die Anklage hat Richter Kaplan bereits dazu aufgefordert, SBFs Antrag auf einen neuen Prozess vollständig abzulehnen. In einem Einspruchsschreiben vom 11. März bezeichnete die Staatsanwaltschaft SBFs Argumente als wiederverwendet und juristisch nicht ausreichend. Die Aussagen der ehemaligen FTX-Führungskräfte Daniel Chapsky und Ryan Salame würden zudem nicht als neue Beweise gelten.
Ein Brief, der seinen Ursprung im Silicon Valley statt in einer Gefängniszelle hat, verschärft die Glaubwürdigkeitsprobleme dieses bereits umstrittenen Antrags weiter. Richter Kaplan hat über SBFs Antrag nach Regel 33 noch nicht entschieden.