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Sind Steuern auf Krypto-Gewinne verfassungswidrig?

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Aktualisiert von Alexandra Kons
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IN KÜRZE

  • Nicht jeder Krypto-Gewinn muss versteuert werden.
  • Aber wo liegen die Grenzen?
  • Und was sagt das Finanzgerichts (FG) Baden-Württemberg dazu?
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Die Frage, ob und wie Steuern auf Kryptowährungen gezahlt werden müssen, wird seit einigen Jahren stark diskutiert. Allgemein ist die Aussage weit verbreitet, dass Gewinne aus Krypto-Handel innerhalb eines Jahres nach Kauf der Coins steuerpflichtig sind. Wer die Kryptowerte länger hält, hat Chancen darauf steuerfreie Gewinne durch den Verkauf zu erzielen. Allerdings könnte die Besteuerung gegen die Verfassung verstoßen.
Laut dem Rechtsanwalt Philipp Hornung, hat das BVerfG im Jahr 2004 entschieden, dass die Erhebung der Spekulationsteuer auf Gewinne aus Aktienverkäufen unzulässig sei. Ferner berichtet Hornung auch, dass das Finanzgerichts (FG) Baden-Württemberg ähnliche Regelungen auch für die Kryptowährungen vorsieht:
In seinem Urteil zu Champions-League-Finalkarten (Az.: 5 K 2508/17) weist das FG ausdrücklich darauf hin, dass auch bei Kryptowährungen ein strukturelles Vollzugsdefizit vorliegen könnte.

Steuerfrei oder steuerpflichtig?

Die Grundlage für diese Entscheidung ist, dass die Finanzämter kaum eine Möglichkeit haben Steuerhinterziehung in diesem Fall ausfindig zu machen. Noch fehlt für diesen Schritt die notwendige Infrastruktur. Die Besteuerung von Gewinnen durch den Verkauf von Kryptowährungen sollte jeder Trader mit einem fachkundigen Steuerberater absprechen. Denn vor allem bei der Recherche im Internet stoßen Suchende auf widersprüchliche Informationen. Laut Hornung muss der Staat dafür sorgen, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleichbehandelt werden. Das ist vor allem dann schwierig, wenn einige Trader ihre Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen bei der Steuererklärung angeben, andere aber nicht. Denn der Steuerbehörde fehlen flächendeckende Maßnahmen, um effizient auf die Suche nach Steuerhinterziehung in diesem Bereich zu gehen. Das wiederum würde bedeuten, dass die steuerzahlenden Trader gegenüber den nicht steuerzahlenden Tradern benachteiligt wären.
Bitcoin.
Ein Bild von BeInCrypto.com.

Klare Strukturen fehlen

Ferner gibt es ein weiteres Problem, mit dem die Steuerzahler zu kämpfen haben. Denn die Haltedauer der Coins – und die damit verbundene mögliche steuerfreie Gewinnrate – ist schwer zu ermitteln. Hier raten Experten entweder zur FIFO-Methode oder zur LIFO-Methode:
  • FIFO-Methode: First-in-First-Out
  • LIFO-Methode: Last-in-First-Out
Nach diesem Prinzip kann der Verkauf von Kryptowerten laut Taxfix ebenfalls steuerfrei sein. Bei den Methoden gilt es darauf zu achten, welche Coins als letztes oder erstes gekauft und verkauft wurden, um mögliche Freibeträge oder Haltedauern für die steuerfreie Abwicklung zu nutzen. Weiterhin gilt aber auch, dass die steuerlichen Regulierungen rund um die Kryptowährungen sich ändern können. Entsprechend sollten Krypto-Halter sich stets darum bemühen Entscheidungen auf der Grundlage aktueller Informationen zu treffen. Die Steuerpflicht für Gewinne aus Krypto-Verkäufen wird sich wohl mit steigender Adaption auch verändern. Ein wenig ausführlicher hat sich BeInCrypto dem Thema Steuern und Kryptowährungen in diesem Artikel gewidmet: Wie muss ich Bitcoin Gewinne versteuern?  
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In Übereinstimmung mit den Richtlinien des Trust Project verpflichtet sich BeInCrypto zu einer unvoreingenommenen, transparenten Berichterstattung. Dieser Artikel zielt darauf ab, genaue und aktuelle Informationen zu liefern. Den Lesern wird jedoch empfohlen, die Fakten unabhängig zu überprüfen und einen Fachmann zu konsultieren, bevor sie auf der Grundlage dieses Inhalts Entscheidungen treffen.

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Alexandra Kons
Alex hat ihren Bachelor in Orient- und Asienwissenschaften an der Friedrich-Wilhelms Universität Bonn absolviert, danach Deutsch als Fremdsprache am Goethe Institut studiert und ihren Master in Arabistik an der Freien Universität Berlin absolviert. Seit 2017 ist sie als Krypto-Journalistin tätig.
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