Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) leitet Untersuchungen gegen Uniswap ein, da die dezentralisierte Börse (DEX) Nutzer:innen in Deutschland aufforderte, eine neue Wallet runterzuladen.
Am 10. März 2023 gab Uniswap über den offiziellen Twitter Account den Release ihrer neuen Wallet bekannt. Der auf Deutsch formulierte Tweet enthielt zudem einen Link zum Download der Wallet.
Finanzdienstleistungen in Deutschland
Finanzdienstleistungen anzubieten ist in den meisten Fällen eine komplizierte Angelegenheit, vor allem in Deutschland.
Nach geltendem Gesetz gibt es einen bedeutenden Unterschied zwischen Selbstverwahrung und Verwahrungsdiensten. Gibt es eine:n Dienstleister:in, so hat diese:r die Kontrolle und den Zugang zu den verwahrten Mitteln und damit auch die Verantwortung. Bei der Selbstverwahrung hingegen existiert eine solche Instanz nicht, jede:r ist also für sich selbst verantwortlich.
Um Verwahrungsdienste anbieten zu dürfen, ist eine Lizenz nötig, andernfalls kann sogar eine Freiheitsstrafe drohen. Natürlich müssen Anbieter sich gezielt an den deutschen Markt wenden, damit dieses Recht anwendbar ist.
Unglücklicherweise war der Tweet des offiziellen Uniswap Labs Accounts auf Deutsch verfasst, begann mit den Worten “Guten Morgen Deutschland” und enthielt einen Download Link für die neue Mobile Wallet.
Dennoch ist kein:e offizielle:r Betreiber:in des Netzwerks bekannt, weshalb es schwierig ist zu überprüfen, wer genau sich da an den deutschen Markt gewendet hat.
Die BaFin steht nun also vor einem doppelten Problem: Die Behörde muss zunächst entscheiden, ob es sich bei Uniswap Wallet um eine Dienstleistung handelt. Falls ja, stellt sich die Frage, wer dafür verantwortlich ist.
Vor allem letzteres gestaltet sich nicht ganz einfach, da es auf den ersten Blick lediglich das in New York ansässige Unternehmen Uniswap Labs gibt. Obgleich das Unternehmen die DEX ins Leben rief, hat es weder Kontrolle über Kundengelder noch über die Zukunft der Plattform. Schließlich ist die Börse dezentralisiert und Entscheidungen damit in den Händen der Community.
Noch steht die deutsche Finanzbehörde ganz am Anfang ihrer Ermittlungen, jedoch bleibt der weitere Verlauf spannend. Muss Uniswap nun mit Konsequenzen rechnen? Könnte die BaFin den Verfasser des Tweets als Verantwortlichen und somit auch als Anbieter der Dienstleistung betrachten?
Uniswap könnte eventuell einen Präzedenzfall für dezentrale Finanzprodukte in Deutschland schaffen.
App Store erteilt Uniswap keine Genehmigung
Die Untersuchungen der BaFin schränken die DEX zunächst nur begrenzt ein, schließlich handelt es sich lediglich um den deutschen Markt. Zwar ist dieser nicht unbedeutend, macht jedoch nur einen Bruchteil des gesamten Kryptomarktes aus.
Problematischer scheint da Apple. Obgleich sich das Entwicklerteam der DEX laut eigener Aussagen zu 100 % an die Anforderungen hielt, lehnte Apple die neue App kurz vor dem Release im Dezember ab.
Zu besagten Anforderungen gehören unter anderem Abgaben, wie 30 % der Einnahmen von NFT Käufen. Letztes Jahr blockierte der Techgigant bereits Coinbase Wallet wegen dieser Abgaben.
Ferner ist das Unternehmen in Sachen Regulierungen und Zugänglichkeit zu Krypto dafür bekannt, eine höchst restriktive Politik zu verfolgen. So genehmigt Apple beispielsweise ausschließlich Trading Apps von regulierten Börsen.
Genau dieser Punkt könnte sich für die Uniswap Wallet als schwierig erweisen. Die Selbstverwahrungs-Wallet soll nämlich durch ein Swap Feature erweitert werden, welches den Handel direkt über die dezentralisierte und vor allem unregulierte Börse abwickelt.
Offensichtlich gestaltet sich der Release dieses neuen DeFi Produkts nicht ganz einfach. Sollten allerdings alle Schwierigkeiten einmal behoben sein, steht dem Erfolg der neuen Wallet nichts mehr im Wege.
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