Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat kürzlich neue Vorgaben für Steuern auf Bitcoin und andere Kryptowährungen veröffentlicht. Private Krypto-Investoren erhalten damit dringend benötigte Klarheit über ihre steuerlichen Pflichten.
Das Schreiben deckt wichtige Aspekte der Steuererklärung ab, die für Bitcoin-Investoren relevant sind. Insbesondere geht es um die Besteuerung von Veräußern, Staking, Mining und Airdrops.
Steuern auf Bitcoin und andere Kryptowährungen
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) veröffentlichte kürzlich ein Schreiben zur Steuerpflicht von Gewinnen aus Handel mit und Investitionen in Bitcoin sowie andere Kryptowährungen. Demnach müssen Gewinne dann versteuert werden, wenn die Kryptowährung innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb veräußert wird. Diese Regelung gilt für alle privaten Investoren und sollte für die meisten nichts Neues sein. Bei längeren Haltedauern von über einem Jahr können Gewinne steuerfrei bleiben.
Davon abgesehen sind auch die steuerlichen Regelungen zu Staking und Mining für viele Krypto-Investoren relevant, immerhin sind diese Aktivitäten nicht von der Steuer befreit. Ganz im Gegenteil: Sie gelten als Einkünfte aus sonstigen Leistungen und müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Gleiches gilt für Erträge aus Krypto-Lending, also dem Verleihen von beispielsweise Bitcoin.
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Das BMF-Schreiben klärt auch, wie mit neuen Token umgegangen wird, die durch Hard Forks oder Airdrops entstehen. Diese Token müssen ebenfalls versteuert werden, sobald sie einen Marktwert haben und verkauft oder getauscht werden. Als Betroffener lohnt es sich also, einen genaueren Blick auf die steuerlichen Folgen von Hard Forks und Airdrops zu werfen.
Aufzeichnungspflichten und Steuererklärung
Ein weiterer wichtiger Punkt des BMF-Schreibens ist die Aufzeichnungspflicht. Krypto-Investoren sind dazu verpflichtet, alle Transaktionen, sei es beim Kauf oder Verkauf von Bitcoin oder beim Staking, genau zu dokumentieren. Diese Aufzeichnungen müssen dann in der Steuererklärung angegeben werden. Für die Steuererklärung sind eine lückenlose Dokumentation und die korrekte Ermittlung der Gewinne entscheidend.
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Es ist also durchaus ratsam, Transaktionen sorgfältig zu verfolgen, was zunächst nach viel Arbeit klingen mag, jedoch mithilfe von Krypto-Steuer-Software automatisch möglich ist und somit die Steuererklärung vereinfacht. Im schlimmsten Fall bleibt einem wohl nichts anderes übrig, also Unsicherheiten mit einem Steuerberater zu besprechen, der bei der korrekten Versteuerung von Bitcoin und anderen Kryptowerten hilft.
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