Das Bundesfinanzministerium möchte nun mit einem entsprechenden Gesetzentwurf gegen die Anonymität der Kryptowährungen vorgehen. So sollen bald alle Transaktionsinformationen für das Ministerium einsehbar sein.
Sender und Empfänger von Coins müssen wohl schon bald weitaus weniger anonym agieren. Denn das Bundesfinanzministerium erwägt die Transparenz der Blockchain für die Aufhebung der Pseudonymität der Krypto-Nutzer zu verwenden. In einem Beitrag des Bundesfinanzministeriums lesen wir:
„Die Anonymität ist eines der Hauptrisiken von Kryptowerten für den Missbrauch für kriminelle und terroristische Zwecke. Ein potenziell höheres Risiko der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung besteht aufgrund der fehlenden Zuordnung von Kryptowertetransfers zu den transaktionsbeteiligten Inhabern, anders als dies bei Geldtransfers der Fall ist.“
Krypto-Pseudonymität könnte Geschichte sein
Auftraggeber und Empfänger von Kryptowährungen sollen durch die Verordnung dazu verpflichtet werden Angaben zum Geldtransfer zu geben.
„Durch die Verordnung wird die Übermittlung von Informationen über Auftraggeber und Empfänger bei der Übertragung von Kryptowerten angeordnet, wie dies bei Geldtransfers aufgrund der Verordnung (EU) 2015/847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1781/2006 (ABl. L 141 vom 5.6.2015, S. 1) (Geldtransferverordnung – GTVO) geregelt ist.“
Erhöhte Sorgfaltspflicht gilt vor allem, wenn Krypto-Nutzer ihre Coins auf Wallets transferieren, die kein offizieller Krypto-Verwahrer verwaltet.
Diese Regularien kennen wir bereits aus dem Fiat-Finanzsystem, wo wir Geldtransfers entsprechend der Anti-Geldwäsche- und Terrorismusgesetze in manchen Fällen offengelegt werden müssen. Das Bundesfinanzministerium möchte diese Sicherheitsvorkehrungen nun eben auch auf die Krypto-Geldströme anwenden. Langfristig soll so die Krypto-Kriminalität abnehmen, obwohl diese laut einem Bericht von CipherTrace sowieso schon abnimmt.
CipherTrace analysierte, dass Diebstähle, Hacks und Betrug im Jahr 2020 auf 1,8 Milliarden USD zurückgingen. Die Zahl von 1,8 Milliarden USD entspricht weniger als der Hälfte der 4,5 Milliarden USD an Krypto-Kriminalität im Jahr 2019.
Bundesfinanzministerium: Dienstleister im Fokus
Vor allem die Dienstleister sollen in Zukunft – genauer gesagt ab dem Jahr 2023 – gewisse Informationen an das Bundesfinanzministerium weiterleiten. Für den Alltag der Krypto-Nutzer heißt das ganz konkret:
„Verpflichtete nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 und 2 des Geldwäschegesetzes, die eine Übertragung vornehmen, ohne dass für den Begünstigten ein Kryptowertedienstleister handelt, stellen sicher, dass Namen und Anschrift der Transaktionsbeteiligten ermittelt und gespeichert werden. Der Verpflichtete hat sich durch risikoangemessene Maßnahmen zu vergewissern, dass der ermittelte Name und die Anschrift jeweils zutreffend sind.“
Die Kosten für die Durchsetzung dieser Vorstellungen soll laut Bundesfinanzministerium für die Wirtschaft Kosten in Höhe von ca. 420.813,38 Euro und für die Verwaltung in Höhe von 157.000 Euro verursachen. Noch ist nicht klar, wie das Ministerium die Kontrolle der Transaktionen durchführen möchte.
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