Das Crypto Valley gilt als eine der “kryptofreundlichsten” Regionen der Welt. Doch was tut sich konkret innerhalb des Blockchain Ökosystems? Das “Crypto Valley Roundup” soll Einblick gewähren und beleuchtet ausgesuchte Ereignisse im Zweimonatstakt.
Durch die Ansiedlung der ersten Blockchain Unternehmen ab dem Jahr 2013 im Raum Zug wurde in Anlehnung an das “Silicon Valley” schon bald der Begriff “Crypto Valley” geboren. Die Schweiz konnte dank Politik und Regulation bereits früh die nötige Rechtssicherheit für ein blühendes Ökosystem rund um Blockchain und Kryptowährungen schaffen.
Der Regulator ist bereits seit 2015 aktiv. Das ist international gesehen sehr früh für den Blockchain-Bereich. Nicht zuletzt aufgrund dessen erfreute sich der Raum über neue Firmenansiedlungen und stetige Weiterentwicklung. Mittlerweile ist das Ökosystem in verschiedene Branchen vorangeschritten und auch geografisch ist das Crypto Valley weit über den Raum Zug angewachsen. Höchste Zeit also, einen genaueren Blick in das Geschehen zu werfen.
Schweizer Politiker fordern Krypto-Verbot
Trotz der zunehmenden Integration von Kryptowährungen in die Schweizer Wirtschaft sind einige Politiker besorgt um deren Nutzung für illegale Zwecke. Allen voran meldete sich Nationalrat und SP-Fraktionschef Roger Nordmann zu Wort. Er ist der Meinung, dass Erpresser und anderweitige Cyberkriminelle leichtes Spiel mit Kryptowährungen hätten. Blockchain-Transaktionen seien oftmals keiner Person zuzuordnen, was den Behörden die Strafverfolgung erschwere. Deshalb möchte der Politiker die Verwendung „anonymer Kryptowährungen“ gänzlich verbieten.
Dabei scheint es sich um ein parteiübergreifendes Anliegen zu handeln. Der Motion von Nationalrat Nordmann schloss sich beispielsweise SVP-Nationalrat und IT-Unternehmer Franz Grüter an. Auch er ist der Ansicht, dass der anonyme Handel von Kryptowährungen unterbunden werden muss. Noch weiter als Nordmann und Grüter ging der freisinnige Nationalrat Fréderic Borlotz. Selbst ein generelles Verbot von Kryptowährungen schloss er nicht aus. Die Motion wird weiterhin heiß diskutiert und stoß bei vielen Branchenexperten auf Gegenwind.
SIX Digital Exchange (SDX) erhält Genehmigung der FINMA
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) möchte im Gegensatz zu einigen Politikern die neue Assetklasse in das aktuelle Regulierungsumfeld einbinden. Der Regulator hat der SIX Digital Exchange (SDX) formell grünes Licht für den Betrieb einer Börse und eines Zentralverwahrers für digitale Vermögenswerte erteilt. Damit wird erstmals auf dem Finanzplatz Schweiz eine Bewilligung für Infrastrukturen erteilt, die den Handel von digitalen Wertpapieren in Form von Token und deren integrierte Abwicklung ermöglichen.
Die FINMA anerkennt mit diesem Schritt das innovative Potenzial der neuen Technologien. Um ernsthafte Innovationen zu ermöglichen, wendet sie die bestehenden Bestimmungen des Finanzmarktrechts konsequent technologieneutral an, das heißt nach dem Grundsatz „gleiche Risiken, gleiche Regeln“. Gleichzeitig stellt sie sicher, dass die Schutzziele der Finanzmarktgesetzgebung gewahrt bleiben.
Der erste regulierte Krypto-Fonds der Schweiz
Eine weitere Genehmigung der FINMA erhielt ein Zusammenschluss drei Unternehmen, die den ersten Krypto-Fonds nach Schweizer Recht aufsetzen möchten. Der Anlagefonds ermöglicht es sowohl institutionellen als auch professionellen Investoren, an der aufkommenden digitalen Anlageklasse zu partizipieren. Wie bei traditionellen Anlagefonds wird durch die Absonderung der Vermögenswerte von der Bilanz der Verwahrstelle das Gegenparteirisko für die Anleger eliminiert.
Qualifizierte Investoren wie Schweizer Wealth Management Banken, Vermögensverwalter, Pensionskassen und andere professionelle Investoren, die zusammen mehrere 100 Milliarden Schweizer Franken an Vermögenswerten verwalten, haben auf einen solch regulierten Fonds gewartet. Der passive Anlagefonds bildet die Performance des Crypto Market Index 10, der von der SIX Swiss Exchange verwaltet wird, ab. Das Ziel des Crypto Market Index 10 ist es, die Performance der größten und liquidesten Krypto-Assets und Token zuverlässig zu messen und einen Referenzwert für diese Anlageklasse zur Verfügung zu stellen.
SNB erwägt digitale Zentralbankwährung (CBDC)
Digitale Zentralbankwährungen (CBDCs) werden international zum Thema. Sowohl die Europäische Zentralbank (EZB) als auch die Federal Reserve Bank hat klare Pläne angekündigt. Seit einigen Monaten setzt sich auch die Schweizerische Nationalbank (SNB) damit auseinander. Eine aktuelle Studie der Notenbank untersucht, welche Vor- und Nachteile die Ausgabe eines Blockchain-Franken mit sich bringen würde.
Für die SNB sei es wichtig, die Innovationen zu verstehen, zu beobachten, aber auch zu antizipieren, was sie für das Funktionieren des Finanzsystems bedeutet. Die Ausgabe von digitalen Zentralbankwährungen für Privatkunden führt zu einer Risikoübertragung von den Geschäftsbanken auf die Zentralbank. Deshalb analysiert die SNB, wie sich verschiedene Mechanismen zur Begrenzung des Risikotransfers, wie z.B. ein unattraktiver Zinssatz für Retail-CBDCs, eine Mengenbegrenzung oder die Verhinderung der Konvertierbarkeit von Bargeld und Reserven auswirken könnten.
Post lanciert Schweizer Krypto-Briefmarke
Zu guter Letzt bringt die Schweizer Post mit der „Swiss Crypto Stamp“ die erste Schweizer Krypto-Briefmarke auf den Markt. Sie stellt eine digitale Repräsentation für eine physische Briefmarke dar und wird auf der Polygon-Blockchain ausgegeben. Die Krypto-Briefmarke besteht aus zwei Teilen: Einerseits ist sie eine physische Briefmarke im Wert von 8.90 Franken. Andererseits beinhaltet jede Krypto-Briefmarke ein ihr zugehöriges digitales Abbild. Dieses digitale Abbild zeigt eines von 13 möglichen Sujets, und kann online gesammelt, getauscht und gehandelt werden.
Mit der Swiss Crypto Stamp schlägt die Post auch in der Philatelie eine Brücke zwischen physischer und digitaler Welt. Wie jede andere Briefmarke kann die Besitzerin oder der Besitzer sie zum Frankieren von Postsendungen verwenden. Die eigentliche Krypto-Briefmarke ist aber digital. Sie ist ein digitales Sammlerstück in Form eines nicht-fungiblen Token (NFTs).
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