Wo bewegt sich der Krypto-Space in Deutschland hin? Welche Rolle spielen NFT, Token und im Allgemeinen die Blockchain? Dazu haben wir uns fachkundige Meinung von Alireza Siadat, Krypto-Anwalt und Hussein Al-Rammahi, Mitarbeiter der Volksbank Mittweida, geholt.
Der Bärenmarkt quält dich in letzter Zeit? Deine erst kürzlich erworbene NFT-Kollektion tankt so richtig? Der angesagteste Token ist nichts mehr wert? Du brauchst keinen Grund zur Sorge haben, denn laut Krypto-Anwalt Alireza Siadat von Annerton wird sich der Blockchain-Space bald erholen.
Dies sieht er auch an der steigenden Popularität von Krypto-Projekten bei seinen Klienten. Dass NFTs nur ein Hype-Thema waren, glaubt Alireza nicht:
“Projekte im NFT-Bereich sind extrem am Kommen, vor allem in der künstlerischen Szene. Einer meiner Klienten hat kürzlich sogar ein NFT von dem Top-DJ Mat.Joe veröffentlicht.”
Auf die Frage, ob NFTs weiterer Regulierung bedürfen, erklärt er, dass diese vorerst aus MiCA (Markets in crypto assets) ausgenommen sind. MiCA ist der wichtigste europäische Rahmen zur Regulierung von Kryptoassets. Ob sich dies in Zukunft ändern wird, steht offen, wäre aber ein logischer Schritt der europäischen Organe. “Der Krypto-Space wird ohne Regulierung generell nicht auskommen, da bin ich mir schon ziemlich lange sicher”, meint er.
Wieso es heutzutage rechtlich nicht funktioniert, eine Immobilie als NFT zu verkaufen?
Der Krypto-Anwalt erklärt, dass es dafür einer weitgehenden Änderung von Gesetzen bedarf, zumindest in Deutschland. So ist es beispielsweise nach deutscher Grundbuchordnung nicht möglich, Eigentum an Immobilien durch ein NFT zu übertragen.
“Bis wir die Immobilie selbst als Token ausgeben können, wird es noch Ewigkeiten dauern – dazu muss zu viel passieren.”
Was aber stand heute schon möglich ist: Mobile Güter zu tokenisieren.
Token und NFT auf der Blockchain – Was ist möglich?
Es wäre zum Beispiel möglich, einen Oldtimer als Token zu erwerben – über “Umwege”. Einer von Alirezas Klienten hat dazu die liechtensteinische Variante gewählt. Aber auch dort müssen sich Unternehmen an die erlassene Rechtsordnung TVTG (auch bekannt als Blockchain-Act) halten.
Beispiel:
Das Unternehmen legt einen Oldtimer in eine AG ein und tokenisiert daraufhin die Partizipationsscheine. Das sind aktienähnliche Beteiligungen an der AG. Interessierte können diese Scheine als Token erwerben und besitzen dann einen Teil des in der AG gelegenen Vermögens, in diesem Fall einen Oldtimer.
Er erklärt uns, dass dies im Prinzip mit jedem beweglichen Asset möglich ist. In dem obigen Beispiel hat das Unternehmen weiters ein Wertpapierprospekt veröffentlicht und über die Finanzmarktaufsicht in Liechtenstein akzeptieren lassen. Diese Token können dann beispielsweise über eine Bank auch in Deutschland verkauft werden.
Gibt es auch ein deutsches Anwendungsbeispiel, wundern wir uns?
Ja! So könnte beispielsweise die Volksbank Mittweida Gold tokenisieren und ausgeben, erklärt uns Hussein. Erst vor kurzem hat die Volksbank auch Namensschuldverschreibungen tokenisiert und mit einer Festverzinsung ausgegeben. Dies ist eine besondere Form eines Wertpapiers, welches auf den Namen des Empfängers lautet.
Gold tokenisieren?
Laut Alireza ist dies für eine Bank, wie die Volksbank, gar kein Problem! Dafür wird nicht einmal eine Kryptoverwahrlizenz benötigt, ganz zu schweigen von MiCA. Einfach gesagt: Die Bank bunkert das Gold in einem Tresor ein, gibt dazu Token aus und Kunden erwerben diese. Da die Token nur ein Bruchteileigentum am Gold darstellen, bedarf es keiner Lizenz – so die juristische Begründung.
Für Laien: Sollte ein Kunde die Token weiterverkaufen wollen, muss die Bank als “Intermediär” dem zustimmen bzw. gerecht werden. Das ist so mit der BaFin, der deutschen Bankenaufsicht, geklärt.
“Der Token folgt dem Eigentum und nicht umgekehrt.”
Volksbank Mittweida als deutsche Vorzeige-Kryptobank
Wie uns Hussein erklärt, ist die Bank bereits seit dem ICO-Hype 2017 im Krypto-Space Deutschlands bekannt:
Bereits damals war die Volksbank eine der wenigen Banken, welche Investoren ein Konto zur Verfügung stellte. Viele Banken wollten mit Krypto nichts zu tun haben. Neben der Namensschuldverschreibung stellt tatsächlich das übliche Geschäftskonto für Kunden einen großen Bereich dar.
Zwar öffnen sich einige Banken schrittweise Krypto-Kunden, von wirklicher Gleichberechtigung kann aber noch nicht gesprochen werden. Aus Angst vor Nichteinhaltung der Geldwäschegesetze? Oder einfach nur aus Skepsis gegenüber der Blockchain?
NFTs, Token und die Blockchain ist auf jeden Fall gekommen, um zu bleiben. Da sind sich die beiden einig. Es gilt abzuwarten, ob sich in Zukunft auch mehrere Banken kryptofreundlich zeigen werden.
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