Ein New Yorker Richter hat eine Klage gestoppt, die den Anspruch auf 39.069 ruhende Bitcoin (BTC)-Wallets erhebt. Die Anordnung verhindert, dass die anonymen Kläger vor der Gerichtsanhörung am 14. Juli einen schnellen Sieg erzielen.
Richterin Kathy J. King unterzeichnete die Anordnung am 4. Juni. Die Wallets enthalten rund 3,8 Millionen BTC, die nach aktuellem Kurs etwa 235 Milliarden USD wert sind.
Was die Klage zu den ruhenden Bitcoin-Wallets fordert
Ein anonymer Kläger unter dem Namen Noah Doe sowie zwei Unternehmen reichten die Klage im März ein. Am 1. Mai erweiterten sie sie auf 39.069 Wallets.
Sie beziehen sich auf das New Yorker Fundrecht. Demnach darf der Finder ein verlorenes Objekt behalten, wenn der Eigentümer es nie beansprucht. Bisher wurde dieses Gesetz aber nie auf Krypto angewendet.
Ihr anonymer Experte bewertete jede Wallet auf unter 10 USD. Galaxy Research entgegnet jedoch, dass die durchschnittliche Wallet 97,25 BTC, also etwa 6 Millionen USD, enthält.
Die erste beklagte Wallet enthält etwa 79.957 BTC aus dem Mt. Gox-Hack von 2011. Der Mt. Gox-Rückzahlungsprozess läuft in Japan weiterhin, daher könnten Überschneidungen bei den Ansprüchen auftreten.
Galaxy verknüpft zudem etwa 21.900 der genannten Adressen mit rund 1,1 Millionen BTC direkt mit Satoshi Nakamotos Wallet-Aktivitäten. Viele davon liegen in quantum-anfälligen Bitcoin-Adressen.
Warum der Richter die Klage gestoppt hat
Der Stopp erfolgte nach einem Antrag von Ian R. Cohen, einem New Yorker Anwalt, der selbst Bitcoin besitzt. Er bat darum, eine Stellungnahme als Freund des Gerichts gegen den Fall einzureichen.
Cohen argumentiert, das Gesetz beziehe sich auf physische Gegenstände, die jemand aufheben und halten kann. Bitcoin liegt jedoch auf einer öffentlichen Blockchain, ist daher für alle sichtbar und war nie verloren.
„Eine Wallet, die seit zehn Jahren ruht und deren Private Key auf einer Stahlplatte in einem Bankschließfach liegt, ist kein herrenloses Vermögen. Es handelt sich um sicher verwahrtes Eigentum”, schrieb Cohen in seiner vorgeschlagenen Stellungnahme.
Er verweist zudem auf ein Gesetz aus 2022, nach welchem nicht beanspruchte Krypto an den Staat fällt, nicht an private Finder.
Daten auf der Blockchain bestätigen seine Sicht: Nach Blockchain-Mitteilungen im Jahr 2025 bewegten 339 der gelisteten Wallets Coins, ähnlich wie bei anderen Wallet-Transaktionen aus der Satoshi-Ära.
Die Kläger haben bis zum 7. Juli für eine Erwiderung Zeit. Die Anhörung am 14. Juli entscheidet, ob der Fall erstmals Gegenwind erfährt.









