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SEC-Klage gegen Telegram heizt sich auf – Blockchain Association greift ein

2 min
Aktualisiert von Tobias W. Kaiser
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In der Klage der US-Amerikanischen Wertpapieraufsicht SEC gegen den Messaging-Dienst Telegram reichte die SEC am 21. Januar 2020 eine Gegendarstellung ein, um den Antrag Telegrams auf ein Schnellverfahren abzuwehren. Dieser Rechtsstreit ist der bisher größte in einer Serie von Klagen der SEC gegen Blockchain-Projekte, welche sich durch den Verkauf von Kryptowährung finanzierten. Die SEC behauptet stets, dass es sich dabei um einen ungenehmigten Verkauf von Wertpapieren (engl. Securities) handelt. Im Vorfeld hatte Telegram native GRAM Tokens für die Entwicklung ihrer Smart Contract Plattform Telegram Open Network (TON) an ausgesuchte private Investoren verkauft und dabei insgesamt 1,7 Milliarden US-Dollar eingenommen. Die dafür verwendeten SAFT-Verträge sahen vor, dass das TON Mainnet bis zum 31. Oktober 2019 gestartet werden musste. Dies wurde durch eine Klage der SEC nur wenige Tage vor Verstreichen dieser Frist verhindert. Bislang konnte sich Telegram mit seinen Investoren auf eine Verlängerung der Frist einigen. Laut den Richtlinien der SEC handelt es sich bei der nativen Kryptowährung eines vollständig dezentralisierten Blockchain-Netzwerkes (“Utility Tokens”) nicht um Wertpapiere. Damit wären diese von der Regulierung durch die SEC befreit. Diese Richtlinien haben jedoch keinen rechtsverbindlichen Charakter. Die SEC entscheidet im Einzelfall, ob es sich um Utility Tokens, oder Wertpapiere handelt. Insbesondere fallen SAFT-Verträge in einen rechtlichen Graubereich: Bei einer Simple Agreement for Future Tokens finanzieren Investoren den Aufbau eines Blockchain-Netzwerks und erhalten nach dem Start des Mainnets eine Auszahlung in Form von Utility Tokens. Während ein SAFT-Vertrag somit zweifellos ein Wertpapier darstellt, sind, zumindest in der Theorie, die ausgezahlten Tokens keine Wertpapiere und können somit öffentlich gehandelt werden. In ihrer Klage argumentiert die SEC, dass dies für GRAM Tokens nicht der Fall war und sie somit verhindern wollen, dass der US-Markt mit ungenehmigten Wertpapieren in Milliardenhöhe geflutet würde. Da nach Verstreichen der Frist für den Start des Mainnets die Zeit für Telegram drängt, beantragte der Messaging-Dienst, die Klage im Schnellverfahren niederzulegen. Dabei verwiesen sie darauf, dass Telegram bereits seit Februar 2018 mit der SEC in Kontakt steht und sich von dieser hinsichtlich der rechtlichen Lage ihrer SAFT-Verträge beraten lässt. In ihrer Gegendarstellung wirft die SEC Telegram vor, dass sie diesen Kontakt nicht freiwillig, sondern nur auf drängen der SEC gesucht und Vorladungen ignoriert haben. Weiterhin stellt die SEC in Frage, ob es sich bei GRAM um Utility Tokens handelt. Zeitgleich mit der Gegendarstellung der SEC bekam Telegram Beistand von der Blockchain Association. Diese springt Telegram als sachverständiger Berater zur Seite. Die Blockchain Association wirft der SEC vor, keine Rechtssicherheit bezüglich dem Verkauf von kryptographischen Tokens geschaffen und damit wichtige Innovationen blockiert zu haben. Laut der Blockchain Association handelt es sich, im Gegensatz zur Darstellung der SEC, bei vielen digitalen Assets nicht um Wertpapiere. Eine vorschnelle Einstufung dieser als Wertpapiere würde weitreichende negative Konsequenzen auf das entstehende Feld der Blockchain-Technologie insgesamt haben. Letztlich argumentiert die Blockchain Association, dass der Verkauf von GRAM Tokens in vollständiger Übereinstimmung mit dem US-Amerikanischen Wertpapierrecht erfolgte.
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Tobias W. Kaiser
Tobias verfügt über einen Bachelorabschluss in angewandter Informatik, sowie einen Masterabschluss in Kognitionswissenschaft mit Fokus auf kognitiver Psychologie und künstlicher Intelligenz. Während seiner Zeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Gent nahm er an einem Forschungsprojekt in Verbindung mit einem großen französischen Telekommunikationsanbieter teil. Hierbei erforschte er die Anwendung von Spieltheorie auf den gemeinschaftlichen Ausbau von...
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