Die Frage, ob und wie Steuern auf Kryptowährungen gezahlt werden müssen, wird seit einigen Jahren stark diskutiert. Allgemein ist die Aussage weit verbreitet, dass Gewinne aus Krypto-Handel innerhalb eines Jahres nach Kauf der Coins steuerpflichtig sind. Wer die Kryptowerte länger hält, hat Chancen darauf steuerfreie Gewinne durch den Verkauf zu erzielen. Allerdings könnte die Besteuerung gegen die Verfassung verstoßen.
Laut dem Rechtsanwalt Philipp Hornung, hat das BVerfG im Jahr 2004 entschieden, dass die Erhebung der Spekulationsteuer auf Gewinne aus Aktienverkäufen unzulässig sei. Ferner berichtet Hornung auch, dass das Finanzgerichts (FG) Baden-Württemberg ähnliche Regelungen auch für die Kryptowährungen vorsieht:
In seinem Urteil zu Champions-League-Finalkarten (Az.: 5 K 2508/17) weist das FG ausdrücklich darauf hin, dass auch bei Kryptowährungen ein strukturelles Vollzugsdefizit vorliegen könnte.
Steuerfrei oder steuerpflichtig?
Die Grundlage für diese Entscheidung ist, dass die Finanzämter kaum eine Möglichkeit haben Steuerhinterziehung in diesem Fall ausfindig zu machen. Noch fehlt für diesen Schritt die notwendige Infrastruktur. Die Besteuerung von Gewinnen durch den Verkauf von Kryptowährungen sollte jeder Trader mit einem fachkundigen Steuerberater absprechen. Denn vor allem bei der Recherche im Internet stoßen Suchende auf widersprüchliche Informationen. Laut Hornung muss der Staat dafür sorgen, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleichbehandelt werden. Das ist vor allem dann schwierig, wenn einige Trader ihre Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen bei der Steuererklärung angeben, andere aber nicht. Denn der Steuerbehörde fehlen flächendeckende Maßnahmen, um effizient auf die Suche nach Steuerhinterziehung in diesem Bereich zu gehen. Das wiederum würde bedeuten, dass die steuerzahlenden Trader gegenüber den nicht steuerzahlenden Tradern benachteiligt wären.Klare Strukturen fehlen
Ferner gibt es ein weiteres Problem, mit dem die Steuerzahler zu kämpfen haben. Denn die Haltedauer der Coins – und die damit verbundene mögliche steuerfreie Gewinnrate – ist schwer zu ermitteln. Hier raten Experten entweder zur FIFO-Methode oder zur LIFO-Methode:- FIFO-Methode: First-in-First-Out
- LIFO-Methode: Last-in-First-Out
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Alexandra Kons
Alex hat ihren Bachelor in Orient- und Asienwissenschaften an der Friedrich-Wilhelms Universität Bonn absolviert, danach Deutsch als Fremdsprache am Goethe Institut studiert und ihren Master in Arabistik an der Freien Universität Berlin absolviert. Seit 2017 ist sie als Krypto-Journalistin tätig.
Alex hat ihren Bachelor in Orient- und Asienwissenschaften an der Friedrich-Wilhelms Universität Bonn absolviert, danach Deutsch als Fremdsprache am Goethe Institut studiert und ihren Master in Arabistik an der Freien Universität Berlin absolviert. Seit 2017 ist sie als Krypto-Journalistin tätig.
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