Der EU-Rat hat sein 20. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen. Es enthält strenge Einschränkungen für den Kryptowährungsbereich.
Zum ersten Mal richtet sich die Europäische Union nicht gegen einzelne Plattformen, sondern erlässt ein sektorales Verbot für alle Krypto-Dienstleister, die in Russland registriert sind.
Die Garantex-Lehre: Warum gezielte Sanktionen nicht funktionieren
Die EU-Verordnung erklärt, weshalb nun ein sektoraler Ansatz verfolgt wird. Im Februar 2025 wurde die Garantex Krypto-Börse auf die Sanktionsliste gesetzt, weil sie sanktionierten Personen Zugang zum globalen Finanzsystem ermöglicht hatte.
Allerdings zeigte sich die Maßnahme wirkungslos. Ermittlungen ergaben, dass der Betrieb von Garantex einfach auf andere russische juristische Personen übertragen wurde.
Die Verordnung erkennt an, dass das gezielte Aufnehmen einzelner Börsen und Plattformen in Sanktionslisten nur dazu führt, dass neue Strukturen zur Umgehung der Restriktionen entstehen. Deshalb erfolgte die Entscheidung, den gesamten Sektor auf einmal zu verbieten.
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Was genau wurde verboten
Die Redaktion von BeInCrypto hat alle im neuen Paket genannten Verbote geprüft und eine Übersicht zusammengestellt.
Sektorales Verbot russischer Krypto-Plattformen
Die wichtigste Maßnahmen ist ein Verbot jeglicher direkter oder indirekter Geschäfte mit Krypto-Anbietern und Kryptowährungsbörsen aus Russland. Die Regel steht in Artikel 5bb der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und in Artikel 1bb des Beschlusses (GASP) 2026/508.
Das Verbot tritt am 24. Mai 2026 in Kraft. Bis zu diesem Datum können Marktteilnehmer bestehende Verträge abwickeln.
Ausnahmen gelten für EU-Vertretungen und Partnerländer in Russland, für EU-Bürger, die bereits vor dem 24. Februar 2022 in Russland lebten, sowie für Unternehmen, die ihr Geschäft in Russland abwickeln. Letztere benötigen jedoch eine Genehmigung der zuständigen Behörden eines EU-Mitgliedstaats.
Verbot bestimmter Krypto-Vermögenswerte und des digitalen Rubels
Die Liste der Kryptowährungen, mit denen Geschäfte untersagt sind, wurde erweitert. Die Kryptowährung RUBx wurde hinzugefügt. Zudem sind Geschäfte mit digitalen Währungen von Zentralbanken auf der Sanktionsliste und jede Unterstützung für deren Entwicklung aus der EU verboten. Diese Maßnahme richtet sich vor allem gegen den digitalen Rubel.
Eine Organisation aus Kirgisistan, die eine Krypto-Börse mit bedeutendem Handelsvolumen des Rubel-Stablecoin A7A5 betreibt, wurde mit persönlichen Sanktionen belegt. Der Name der Organisation wird in der Pressemitteilung nicht genannt.
Der Name der Organisation wird veröffentlicht, sobald die Anhänge der Verordnung im Amtsblatt der EU erschienen sind. Bereits im 19. Sanktionspaket hatte die EU ein Verbot gegen A7A5 sowie die verbundenen kirgisischen Unternehmen Old Vector und Grinex erlassen.
Der EU-Rat stellt fest: angesichts umfangreicher Finanzsanktionen nutzt Russland Kryptowährungen zunehmend für internationale Zahlungen. Anfang 2026 überstiegen Transfers über den Rubel-Stablecoin A7A5 100 Milliarden USD.
Schlag gegen Umgehungszahlungen
Eine weitere neue Maßnahme ist das Verbot von Diensten, die formal weder Banken noch Krypto-Anbieter sind, aber russischen Kunden bei grenzüberschreitenden Zahlungen helfen. Es handelt sich um Modelle wie gegenseitigen Forderungsausgleich (Netting), Abstimmungen und andere Mechanismen, die eine Sanktionsumgehung ermöglichen.
Auch „Spiegel“- und „Nachfolge“-Strukturen von bereits sanktionierten Krypto-Anbietern und Zahlungsdiensten fallen unter das Verbot.
Transaktionsverbot für Banken
Für 20 russische Banken wurde ein Verbot eingeführt. Außerdem wurden vier weitere Finanzinstitute in Drittstaaten eingeschränkt, weil sie bei der Umgehung von Sanktionen helfen oder mit SPFS, dem russischen Pendant zu SWIFT, verbunden sind.
Spiegelmaßnahmen für Belarus
Ähnliche Beschränkungen für Kryptowährungen wurden auf Belarus ausgedehnt. Das Sanktionsregime gegen Minsk wurde bis zum 28. Februar 2027 verlängert.
Kein günstiger Zeitpunkt für Sanktionen
Die EU-Sanktionen fallen zeitlich mit Bestrebungen der russischen Behörden zusammen, die Community-Teilnehmer auf inländische lizenzierte Plattformen zu verlagern. Der Gesetzentwurf „Über digitale Währung und digitale Rechte” sieht Pflicht zur Verwahrung von Kryptowährungen in Depots unter Kontrolle der Zentralbank, ein Verbot persönlicher Wallets und ein Limit von 300.000 Rubel pro Jahr für nicht qualifizierte Investoren vor. Dieser könnte am 1. Juli 2026 in Kraft treten.
Das Ergebnis ist ein Teufelskreis. Russland zentralisiert den Kryptomarkt und schafft eine zentrale Kontrollinstanz, während die EU ein sektorales Verbot aller russischen Krypto-Dienstleistungen verhängt. Marktteilnehmer, die gesetzlich verpflichtet werden, auf inländische Plattformen zu wechseln, werden dadurch automatisch von europäischen Geschäftspartnern abgeschnitten.
Krypto, die mit russischen Netzwerken in Kontakt kommt, kann als „dirty” markiert werden. So werden Coins aus dem Iran oder aus Nordkorea zum Beispiel auch eingestuft. In solchen Fällen ist es besonders schwierig, diese Coins aus Russland herauszubewegen. Transaktionen sind dann mit Blockierungsrisiken verbunden.





