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Regulierung in den USA: Ausnahmegenehmigungen der SEC

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Aktualisiert von Jessica Lloyd
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Wie bereits in den ersten zwei Teilen dieser Serie dargelegt, benötigen Unternehmen eine Genehmigung der Security and Exchange Commission, um Wertpapiere innerhalb der USA verkaufen zu dürfen. Da Tokens, welche durch eine ICO verkauft werden, häufig durch den Howey-Test als Wertpapiere identifiziert werden, trifft dies auch auf Blockchain-Projekte zu. Zwar sind Utility Tokens nicht von SEC-Regulierungen betroffen, allerdings gibt es nach wie vor keine rechtsverbindliche Regelung, nach der Tokens klassifiziert werden. Die SEC entscheidet im Einzelfall, ob es sich um Utility Tokens, oder Wertpapiere handelt. Um eine höhere Rechtssicherheit zu haben, machen viele Blockchain-Projekte daher eine Ausnahmeregelung geltend, die es ihnen erlaubt, in begrenztem Maß Wertpapiere zu verkaufen. Einige der am häufigsten genutzen Ausnahmen werden unter Regulierung D zusammengefasst. Hierbei können Wertpapiere mit einem Gegenwert von bis zu 5 Millionen US-Dollar verkauft werden (Regel 504). Der Antrag für diese Ausnahmegenehmigung muss spätestens 15 Tage nach dem Verkauf des ersten Wertpapiers bei der SEC eingereicht werden. Für Projekte, welche mehr als diese 5 Millionen einnehmen wollen, kommt die Regel 506a in Betracht. Dabei kann eine unbegrenzte Summe eingenommen werden, allerdings gibt es Beschränkungen, wie die Wertpapiere beworben werden dürfen. Weiterhin dürfen die Wertpapiere ausschließlich an zugelassene Anleger verkauft werden. Regel 506b erlaubt den Verkauf an bis zu 35 nicht zugelassene Investoren, verbietet allerdings die öffentliche Bewerbung der Wertpapiere. Neben Regulierung D gibt es noch die Regulierung A, welche zwei Stufen anbietet. In der niedrigeren Stufe dürfen bis zu 20 Millionen US-Dollar eingenommen werden. Die höhere Stufe erlaubt Einnahmen bis zu 50 Millionen, stellt aber starke Offenlegungspflichten. Beide Stufen müssen vor dem Verkauf des ersten Wertpapiers bei der SEC registriert werden. Öffentliche Werbung und Verkauf an nicht zugelassene Anleger sind unter Regulierung A erlaubt. Unter Regulierung CF werden die Tokens auf einer von der SEC zugelassenen Crowdfunding-Plattform zum Verkauf angeboten. Hierbei kann bis zu eine Million US-Dollar eingenommen werden. US-Amerikanische Unternehmen, welche Wertpapiere an ausländische Investoren verkaufen wollen, müssen sich zusätzlich für Regulierung S registrieren. Je nach der gewählten Ausnahmeregelung können Wertpapiere nach ihrem Verkauf einer Sperrfrist von 12 Monaten unterliegen, während der sie nicht weiterverkauft werden dürfen. Zusätzlich gibt es in den verschiedenen US-Bundestaaten weitere Regulierungen, die beachtet werden müssen. Wie bei Utility Tokens sollte daher auch für den Verkauf von Security Tokens unter einer Ausnahmegenehmigung der SEC ein Rechtsbeistand zu Rate gezogen werden.
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Tobias W. Kaiser
Tobias verfügt über einen Bachelorabschluss in angewandter Informatik, sowie einen Masterabschluss in Kognitionswissenschaft mit Fokus auf kognitiver Psychologie und künstlicher Intelligenz. Während seiner Zeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Gent nahm er an einem Forschungsprojekt in Verbindung mit einem großen französischen Telekommunikationsanbieter teil. Hierbei erforschte er die Anwendung von Spieltheorie auf den gemeinschaftlichen Ausbau von...
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