Europa steht nach monatelangen Verhandlungen davor, eine Regulierung zu den Unhosted Wallets zu treffen! Transfers zwischen Exchange und eigener Unhosted Wallet bedürfen künftig einer Verifikation. Ausnahme: Transaktionen bis zu 1.000 Euro.
Lange mussten wir auf eine Regulierung warten, um Klarheit zu erlangen. Die europäischen Organe scheinen sich nach monatelangen Verhandlungen auf eine Kompromisslösung geeinigt zu haben. Glücklicherweise wird es keine vollständige Verifikation des Unhosted Wallet, wie anfangs vom Europa-Parlament angestrebt, geben.
Die von BeInCrypto mehrfach erwähnte TFR (Travel Rule) wird von der traditionellen Finanzwelt auf Krypto-Transfers umgewälzt:
ALLE Transaktionen zwischen sogenannten CASPs (Crypto Asset Service Provider) werden identifiziert und nachverfolgbar. Exchanges, wie Binance oder Nuri, fallen somit ab dem ersten transferierten Euro zwischen CASPs unter diese Regelung. Grund dafür ist der einheitliche Rechtsrahmen in Europa, welcher zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dient. Ob die Regulierung fair ist, ist wiederum ein anderes Thema:
“Es sind keine Ausnahmen für Transfers zwischen CASPs vorgesehen. Das ist aus technologischer Sicht keineswegs fair, da im traditionellen Finance-Bereich, alle Transaktionen über 1.000 Euro nachverfolgbar sein müssen.”
So Patrick Hansen, ehemals Bitkom und jetzt Unstoppable Finance, auf seinem Twitter-Account. Er sieht eine Benachteiligung gegeben.
Konkret soll die Exchange bei Transaktionen Daten des Empfängers zusammen mit jenen der Krypto-Herkunft an die empfangende Exchange senden und speichern. Die empfangende Exchange muss die Transaktionsdaten ebenso speichern. Sollte die Exchange eine Transaktion in Zukunft als Risiko einstufen, kann es diese blockieren – ebenso müssen auf Verlangen von Behörden bei Verdachtsfällen Daten zur Verfügung gestellt werden.
Unhosted Wallet-Verbot weg vom Tisch? Regulierung nur auf CASPs anwendbar?
Aufatmen können wir zumindest in einer Hinsicht: Die TFR findet keine Anwendung auf reine (Unhosted) Wallet zu Wallet Transaktionen! Allerdings kommt die TFR bei Transaktionen zwischen eigenem Unhosted Wallet und Exchange zur Anwendung.
Wenn ein User also Krypto im Wert von über 1.000 Euro zwischen seinem eigenen Unhosted Wallet und der Exchange versendet, muss der CASP eine Verifizierung des Eigentümers vornehmen. Unter 1.000 Euro müssen Exchanges Informationen sammeln und ein risikobasierte Geldwäsche-Prüfung vornehmen.
Eine genauere Ausgestaltung dieser Verifizierung durch die Exchange gibt es noch nicht, fraglich bleibt jedoch, wie diese geschehen soll? Damit eine Exchange herausfinden kann, wer der Eigentümer eines Unhosted Wallet ist, muss es üblicherweise Daten zum Eigentümer erheben. Es bleibt also spannend.
Obwohl sich das Europa-Parlament in vielen Punkten gegen den Rat durchsetzen konnte, sieht es wohl danach aus, als ob die meisten Transfers zwischen üblichen Kryptousern nicht der strengen Regulierung unterliegen werden.
Europa wappnet sich: Regulierung tritt bald in Kraft
Die TFR stellt den ersten Schritt eines großangelegten Rechtsrahmens zur Bekämpfung von Geldwäsche dar. Mit MiCA (Markets in crypto assets) in soll in Kürze eine umfassende Regulierung von Krypto-Assets und damit zusammenhängenden Dienstleistungen in Kraft treten. Die TFR soll zusammen mit MiCA Anwendung finden, also 18 Monate nach Inkrafttreten der EU-Verordnung.
Mit MiCA soll es zudem eine Blacklist geben, welche betrügerische CASPs bzw. Exchanges, anführt. Zu/Von diesen sind Transaktionen nicht erlaubt. Ernest Urtasun, einer den führenden Europaparlamentariern, äußert sich dazu wie folgt:
“Nach monatelangen Verhandlungen mit der Kommission, haben wir uns zur TFR geeinigt. Wir beenden den wilden Westen im unregulierten Krypto-Space und eliminieren so auch Graubereiche im Geldwäsche-Bereich.”
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