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Krypto und Steuern: Aktueller Stand in Deutschland

4 min
Aktualisiert von Leonard Schellberg
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IN KÜRZE

  • Kryptowährungen für mehr als ein Jahr halten oder Gewinne unter 600 € pro Jahr sind steuerfrei.
  • Wenn die Bedingungen für die Steuerfreiheit nicht erfüllt sind, unterliegen Gewinne aus Kryptowährungen dem persönlichen Einkommensteuersatz.
  • Staking und privates Mining sind bis zu einem Betrag von 256 Euro steuerfrei.
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Krypto und Steuern – sicherlich nicht das beliebteste Thema. Dennoch bringen wir etwas Licht ins Dunkel und beleuchten den aktuellen Stand in Deutschland.

Krypto ist nach den jüngsten Ereignissen rund um die Bankenkrise wieder gefragt wie schon lange nicht mehr. Wenn du mit Bitcoin & Co. Gewinne erzielst, musst du in Deutschland allerdings Steuern zahlen – nämlich Einkommensteuer. Was es dabei aktuell zu beachten gibt, erfährst du jetzt in diesem Artikel.

Krypto und Steuern – nicht sexy aber notwendig

Vorab: Es gibt zwei Ausnahmen. Wenn du deine Token länger als ein Jahr hältst oder wenn der Gewinn aus dem Verkauf von Token unter 600 € im Jahr liegt. Letztes Jahr wurde über eine Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre diskutiert, die dann aber doch nicht umgesetzt wurde. In allen anderen Fällen musst du Steuern zahlen. Allerdings ist die genaue Besteuerung von Kryptoinvestments in Deutschland derzeit nicht ganz geklärt. Wie die Besteuerung derzeit überwiegend gehandhabt wird, im Folgenden.

Andere Wirtschaftsgüter?

Behördendeutsch! Wer liebt es nicht? Entgegen dem Namen – Kryptowährungen – sieht der Gesetzgeber Bitcoin & Co. bisher noch nicht als gesetzliches Zahlungsmittel an. Kryptowährungen werden aktuell als „andere Wirtschaftsgüter“ eingestuft. Damit werden sie anders besteuert als zum Beispiel Gewinne aus Aktienverkäufen.

In Deutschland bezieht sich der Begriff andere Wirtschaftsgüter im Steuerrecht auf Vermögensgegenstände, die weder als Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte noch als Anteile an Kapitalgesellschaften gelten. Andere Wirtschaftsgüter können materieller oder immaterieller Art sein und haben grundsätzlich steuerliche Relevanz.

Die Definition von “anderen Wirtschaftsgütern” schließt eine Vielzahl von Vermögensgegenständen ein, wie zum Beispiel:

  • Fahrzeuge
  • Maschinen und Anlagen
  • Patente, Lizenzen und Urheberrechte
  • Forderungen und Beteiligungen
  • Edelmetalle (z. B. Gold und Silber)
  • und Kryptowährungen

In vielen Fällen unterliegen Veräußerungsgewinne anderer Wirtschaftsgüter der Einkommensteuer, und es besteht die Möglichkeit, Abschreibungen für die Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts geltend zu machen.

Wie hoch ist die Krypto Steuer denn jetzt? Wenn du deine Kryptowährungen vor Ablauf des Jahres in andere Coins tauscht, dich auszahlen lässt oder davon Waren oder Dienstleistungen kaufst, müssen in der Zwischenzeit entstandene Gewinne versteuert werden. Die Höhe richtet sich nach deinem persönlichen Einkommensteuersatz. Dieser beträgt zwischen 14 und 45 Prozent. Auf der Seite des Finanzministeriums kannst du beispielsweise einfach ausrechnen, wie hoch dieser ist.  

Wenn du über 80.000 Euro verdienst, kommt übrigens noch der Solidaritätszuschlag und auch bei Einkommen darunter eventuell noch die Kirchensteuer hinzu.

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Steuererklärung? Ein Gif von Tenor.

Steuern beim Staking

In Deutschland gab es lange Diskussionen über eine mögliche Verlängerung der Spekulationsfrist auf zehn Jahre. Diese Verlängerung hätte gegolten, wenn man Krypto-Werte innerhalb der ersten zwölf Monate gegen Zinsen verliehen oder für “Staking” verwendet hätte.

Das Bundesfinanzministerium stellte jedoch in einem Schreiben klar, dass dies nicht zutrifft. Die zusätzlichen Einnahmen gelten als “Einkünfte aus sonstigen Leistungen”. Hierfür existiert eine Freigrenze von 256 Euro.

Steuern beim Mining

Für die meisten von uns wird diese Option Aufgrund der Strompreise und der Dominanz professioneller Miningspools nicht in Betracht kommen. Der Vollständigkeit halber sei sie trotzdem kurz angeführt. Laut den Rechtsanwälten und Steuerberatern Winheller muss zwischen privaten und gewerblichen Mining unterschieden werden. Als privat gilt, wenn du gelegentlich Mining betreibst. Hier gibt es unterschiedliche Auffassung über die anfallenden Steuern.

Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, rechne mit einer Freigrenze von 256 Euro, die für „Einkünfte aus sonstigen Leistungen“ gilt. Alles darüber hinaus – muss versteuert werden!         

Krypto – Verlust verrechnen

Falls du deine Anteile innerhalb der Spekulationsfrist mit Verlust verkaufst, kannst du diesen Verlust steuerlich geltend machen, wie bei anderen Investitionen. Du darfst den Verlust mit Gewinnen aus dem vorherigen oder künftigen Jahr verrechnen und so Steuern sparen.

Kaufen mit Kryptowährungen

Wenn du innerhalb der Haltefrist von 12 Monaten Waren oder Dienstleistungen mit Kryptowährungen erwirbst oder deine Kryptowährung in eine andere umtauschst, betrachten Finanzämter dies derzeit als Verkauf der Kryptowährung. Das bedeutet, dass du Kapitalertragsteuern zahlen musst, falls der Wert deiner Coins höher ist als der ursprüngliche Kaufpreis. Der Preis der erworbenen Ware oder Dienstleistung bestimmt dabei den Tauschwert. Zusätzlich fällt bei jedem Kauf, wie üblich, die Umsatzsteuer an.

Exkurs Steuern auf Aktien 2023

Kurzer Exkurs an dieser Stelle: Erzielst du beim Verkauf von Wertpapieren, mehr als 1000 Euro Gewinn im Jahr, werden 25 Prozent Steuer fällig. Dieser Betrag nennt sich Sparerfreibetrag und wurde ab 2023 von 801 Euro im vergangen Jahr auf 1000 Euro ab diesem Jahr angehoben. Für Ehepaare beträgt er dann folglich 2000 Euro.

Die fälligen Steuern werden von deiner Bank einbehalten und automatisch an das Finanzamt abgeführt. Deshalb musst du auch einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank stellen, wenn du den Sparerfreibetrag gleich nutzen möchtest. Hast du das verpasst, auch kein Problem. Du kannst dir über deine Steuererklärung – Anlage KAP – die zu viel gezahlten Steuern zurückholen.  

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Krypto und Steuererklärung – wie jetzt?  

Zuerst einmal herzlichen Glückwunsch, dass du dich bis hierher durch diese trockene und komplizierte Materie gekämpft hast. Wenn du im vergangenen Jahr Gewinne mit Kryptowährungen erzielt hast, die nicht unter die Steuerbefreiung fallen, musst du diese unter sonstige Einkünfte – oder Anlage SO – angeben. Dasselbe gilt fürs Staking. 

Um den Überblick zu behalten, solltest du von Anfang an jeden Kauf und Verkauf aufzeichnen. Dafür gibt es auch verschiedene Programme, die das automatisch für dich erledigen können. Wenn du überfordert oder unsicher bist, wende dich an einen Steuerberater. Das kann gut investiertes Geld sein, das dir Zeit, Nerven und eventuell sogar Kosten spart. Gegebenenfalls lohnt es sich auch, Einspruch einzulegen, denn die Rechtslage ist wohl noch nicht so eindeutig, wie sie an manchen Stellen suggeriert wird. Auch hier kann es je nach Kenntnisstand ratsam sein, sich an einen Profi zu wenden.

TL; DR? Am besten ist es, wenn du deine Kryptowährungen möglichst länger als ein Jahr behältst und alle Käufe und Verkäufe aufzeichnest. Im Zweifelsfall solltest du professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

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Arne hat 2011 zum ersten Mal von Bitcoin in einem Berliner Online-Forum gehört und war fasziniert von der Möglichkeit, damit Pizza zu bezahlen. Seit 2020 ist er im Krypto-Bereich aktiv und bringt seine langjährige Erfahrung in den Bereichen Kommunikation, Marketing und Entrepreneurship in den Space ein. Als Co-Founder der Web3 Marketing Agentur BerlinDAO hat er bereits mit zahlreichen Projekten wie beispielsweise der Top 10 Exchange MEXC Global zusammengearbeitet. Arne legt großen Wert auf...
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