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Krypto und Steuern: 10-jährige Haltefrist für Staking fällt

3 min
Aktualisiert von Leonard Schellberg
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IN KÜRZE

  • 10-jährige Haltefrist für Staking fällt!
  • Das BMF veröffentlicht den finalen Leitfaden zur Besteuerung von Kryptowährungen.
  • Hard Forks bedeuten einen enormen Mehraufwand für Investoren.
  • promo

Das Bundesministerium für Finanzen veröffentlicht den lang ersehnten Leitfaden zur Besteuerung von Krypto. Erfreulich ist, dass die 10-jährige Haltefrist für Staking und Lending entfällt.

In den letzten Monaten wiesen Experten aus der Praxis immer wieder darauf hin, dass die 10-jährige Haltefrist für Krypto unverhältnismäßig sei. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) zeigte sich gesprächsbereit und nahm die Regelung nun vollständig aus dem Steuer-Leitfaden. Dazu Werner Hoffmann, Steuerexperte und Mitgründer von Pekuna:

“Das BMF-Schreiben ist durchaus als positiv zu bewerten. Im Vergleich zum Entwurf vom letzten Sommer wurde viel Feedback eingearbeitet. Die Gesprächsbereitschaft war mit dem FDP-geführten BMF hoch. Vertreter aus der Kryptobranche konnten klar kommunizieren, dass die 10-jährige Haltefrist unverhältnismäßig ist.”

BeInCrypto hatte bereits zuvor zum Entwurf aus dem Sommer 2021 berichtet. Wir fassen noch einmal zusammen, welche Regelungen für User wichtig sind und was sich geändert hat.

Wie bereits zuvor klar kommuniziert, bleibt übliches Trading ab einem Jahr steuerfrei. Veräußerst du deinen Gewinn innerhalb der sogenannten Haltefrist von einem Jahr, fällt eine Krypto Steuer an. Ausnahme bleibt Gewinn unter 600 Euro für das gesamte Jahr. Dazu musst du mittels First-in-first-out Methode (Fifo) vorgehen:

  • 01. Juli 2021: Kauf von 2 BTC zu 30.000 Euro
  • 01. November 2021: Kauf von 1 BTC zu 50.000 Euro
  • 20. Februar 2022: Verkauf von 1 BTC 100.000 Euro

Die zuerst gekauften BTC mit dem Wert von 30.000 Euro werden auch zuerst verkauft oder getauscht. Der Verkauf von BTC zu 100.000 Euro ist in diesem Fall steuerpflichtig. Denn die Haltedauer liegt unter einem Jahr! Die Kosten für den Kauf der Kryptowährung dürfen abgezogen werden, was einen Gewinn von 70.000 Euro ergibt. Neu ist, dass User zur Gewinnermittlung den Durchschnitt z.B. aller angeschafften Bitcoin heranziehen können (Durchschnittsmethode).

“Auch bei der Durchschnittsmethode müssen Investoren für die Jahresfrist die zuerst angeschafften Kryptowährungen, wie beim Fifo-Verfahren, anwenden. Dies kann zu einer erhöhten Dokumentation im Vergleich zu Fifo führen.”

Staking und Lending ist nach einem Jahr steuerfrei

Überraschenderweise ist das BMF zu Staking bzw. Lending von seiner alten Linie abgewichen. Verwendest du Krypto für solche Zwecke, musst du in Zukunft ebenso nur innerhalb eines Jahres Steuern bezahlen. Angenommen ein Anleger überlässt 10 ETH auf einer DeFi-Lending Plattform und bekommt dafür jeden Monat 0,1 ETH als Ertrag zurück. Dann beginnt die Haltefrist für die 10 ETH ab der Anschaffung, jene für die 0,1 ETH monatlich mit der Auszahlung.

Falls du dir nun denkst, du könntest mit Airdrops steuerfreie Gewinne abstauben, liegst du leider auch nur teilweise richtig. Bei Airdrops wird allgemein unterschieden zwischen steuerfreien und steuerpflichtigen. Hast du im Rahmen des Airdrops durch Marketingmaßnahmen, wie Posts und Kommentare, mitgeholfen, dann ist dieser steuerpflichtig. Dasselbe gilt, wenn du deine persönlichen Daten dem Unternehmen zur Verfügung stellst.

In beiden Fällen ist der Gewinn aus dem Verkauf bis zur Haltefrist von einem Jahr steuerpflichtig. Hier hat das BMF nach Hoffmann ein zuvor nicht bekanntes Schlupfloch gefunden. “Als Investor trete ich in die Position des Rechtsvorgängers ein. Das bedeutet, dass ich in vielen Fällen 100 Prozent meines Gewinnes innerhalb der Jahresfrist versteuern muss.”

Kryptowährungen und die Umsatzsteuer
Ein Bild von BeInCrypto.com

Steuern bei Hard Forks – Mehr Verwaltungsaufwand für den Investor

Wenn du in Vergangenheit von Hard Forks profitiert hast, haben wir leider keine guten Neuigkeiten für dich. Alle Transaktionen für die Anschaffung eines bestimmten Assets vor einem Fork müssen anteilig auf den späteren Fork-Coin aufgeteilt werden. Diese Vorgehensweise bedeutet für dich konkret einen enormen Aufwand für die Dokumentation von Transaktionen.

An dieser Stelle im Leitfaden stößt sich Hoffmann den Kopf. Seiner Meinung nach erwirbt kein Investor eine Kryptowährung, weil er mit einem Airdrop liebäugelt. Deswegen sollten dieser definitiv nicht steuerpflichtig sein.

Zu guter Letzt sei noch der gewerbliche Umgang mit Staking und Mining erwähnt. Hast du bereits mit dem Gedanken gespielt, eine von beiden Methoden auszuüben, wirst du ein Gewerbe anmelden müssen.

Zwischen diesen beiden gibt es lediglich im Bereich des Pool-Staking/Mining Unterscheidungen. Während Pool-Miner eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, ist bei Pool-Stakern die Grenze nicht ganz so eindeutig. Nimmst du selbst bei der Blockerstellung teil, also nicht über einen Anbieter, wirst du auch ein Gewerbe anmelden müssen. Als letzte Frage, bleibt laut Hoffmann offen, wie Aufzeichnungen zu Krypto-Gewinnen in Zukunft zu führen sind. Ein eigener Leitfaden soll dazu im Herbst dieses Jahres vom BMF veröffentlicht werden.

Da du nun weißt, wie du deine Gewinne versteuern musst, steht einem Geldregen für den deutschen Staat nichts mehr im Weg.

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Toni Lukic ist der Chefredakteur von BeInCrypto Deutschland. Seit 2022 ist er Mitorganisator des monatlichen Meetups "Crypto Invest Berlin" und spricht auf Konferenzen zu Krypto, Web3 und Blockchain. Außerdem ist er als Berater für Krypto-Startups tätig und ab April 2023 Mentor des DeFi Talents Kurses am Blockchain Center der Frankfurt School. An dieser Schule absolvierte er zuvor den NFT-Talents-Kurs und das Influencer by DNA-Programm. Im Jahr 2019 schloss er sein Studium der...
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