Eine Sammelklage am Bundesgericht in Kalifornien wirft OpenAI vor, private ChatGPT-Nutzerdaten an Meta und Google weitergegeben zu haben. In der Klage steht, dass das Unternehmen eingebettete Tracking-Technologie ohne Zustimmung der Verbraucher genutzt hat.
Die Klage betrifft alle Bewohner der Vereinigten Staaten, die auf ChatGPT.com Anfragen gestellt haben. Nach Ansicht der Kläger hat OpenAI persönliche Fragen und Kontodetails an zwei Unternehmen übermittelt, deren Werbenetzwerke täglich Milliarden Menschen erreichen.
Was die Klage vorwirft
Die Klage konzentriert sich auf Tracking-Technologie, die Meta und Google Website-Betreibern für Analysen und zielgerichtete Werbung anbieten. Laut der Klage hat OpenAI diesen Code in der ChatGPT-Website eingebettet und dadurch automatisch Nutzerdaten übertragen.
Die Kläger sagen, dass die weitergegebenen Daten unter anderem Thema der Anfragen, Konto-Identifikatoren und mit einzelnen Nutzern verknüpfte E-Mail-Adressen waren. In der Klage steht, dass Nutzer berechtigte Privaterwartungen beim Gebrauch des Chatbots hatten. Viele Menschen teilen dort sensible Finanz-, Gesundheits- und Rechtsfragen.
In der Klage wird auf einen Bericht von Cyberhaven verwiesen, der schätzt, dass etwa ein Prozent der Daten, die Beschäftigte bei ChatGPT einfügen, vertraulich ist. Die Zahl bezieht sich auf durchgesickerte Unternehmensinformationen. Die Klage überträgt diese Sorge auf Privatpersonen, die ChatGPT für Ratschläge zu Gesundheit, Geld oder rechtlichen Problemen nutzen.
Die Kläger verlangen Schadensersatz und eine einstweilige Verfügung, mit der die Praxis gestoppt werden soll. OpenAI ist der einzige Beklagte in der Klage. Meta und Google werden aber als Empfänger der Daten genannt.
Welle von Datenschutzklagen gegen KI-Anbieter
Die neue Klage folgt auf eine andere Sammelklage aus 2023 gegen OpenAI, die sich auf die Nutzung persönlicher Daten zum Trainieren der Modelle bezog. Behörden in mehreren Ländern prüfen den Chatbot weiterhin. Zu den jüngsten Überprüfungen zählt das Vorgehen einer japanischen Datenschutz-behörde sowie eine DSGVO-Beschwerde von NOYB in Europa.
Eine weitere Klage, die Anfang dieses Jahres eingereicht wurde, warf Perplexity AI ein ähnliches Vorgehen mit Meta– und Google-Trackern vor. Pixelbasierte Überwachung bei KI-Diensten für Verbraucher ist ein neues Thema bei Datenschutzklagen. Auch Google selbst sieht sich einer Klage wegen angeblich missbräuchlicher Verwendung persönlicher Daten zum Trainieren von KI-Systemen gegenüber.
Alle diese Fälle zeigen, dass der rechtliche Druck auf KI-Anbieter wächst. Behörden fordern klarere Regeln zur Erhebung und Weiterleitung von Nutzereingaben.
Bedeutung für OpenAI
Für OpenAI ist der Zeitpunkt ungünstig. Das Unternehmen bereitet sich auf einen erwarteten Börsengang vor. Berichten zufolge hat OpenAI die Umsatz- und Nutzerziele für das Jahr nicht erreicht.
Eine langwierige Sammelklage zum Datenschutz könnte diesen Weg erschweren. Zudem könnte dies auch in Ländern mit strengeren Datenschutzvorschriften als in den Vereinigten Staaten zu mehr Aufmerksamkeit führen.
Ob das Gericht die Argumentation der Kläger akzeptiert, hängt womöglich davon ab, wie Richter die Erwartungen von Verbrauchern beim Umgang mit KI-Diensten bewerten. Auch der Umfang der Aufklärung von OpenAI bei der Anmeldung dürfte eine wichtige Rolle spielen. Gerichtstermine stehen noch nicht fest, und OpenAI hat auf die Klage bisher nicht öffentlich reagiert.









