Das IPO-Informationsblatt von SpaceX macht etwas Seltenes: Es nimmt öffentlichen Investoren das Recht, den Geschäftsführer abzusetzen. Gleichzeitig warnt die Unterlage, dass sein Weggang eine existenzielle Gefahr sein könnte.
Dieser Widerspruch ist Teil der Struktur, nicht zufällig. Die S-1 bittet die Kapitalmärkte, einem einzelnen Gründer Kapital zu geben. Zudem sollen sie ein Vergütungspaket akzeptieren, dessen Bedingungen nur in der Prognose existieren.
Das SpaceX-IPO: Einzelnes Risiko fest eingeplant
Musk hält etwa 42,5% der Anteile an SpaceX, aber 83,8% der Stimmrechte durch Class B-Aktien mit Mehrfachstimmrecht. In der S-1 steht, dass für seine Absetzung ein Votum der Class B nötig ist. Diese Stimmen kontrolliert er komplett.
Harvard-Rechtsprofessor Lucian Bebchuk nennt diese Regelung „nicht üblich”. In den meisten Fällen behält der Aufsichtsrat die formelle Absetzungsmacht. Diese Konstruktion legt diese Kontrolle in Musks Stimmblock, sodass ein Selbst-Veto bleibt.
In den Unterlagen wird Musks Weggang als mehrseitiges Risiko aufgeführt. Sie betonen seine mehrere Verpflichtungen bei Tesla, xAI, X, Neuralink und The Boring Company.
Es gibt keinen geregelten Nachfolgeplan und niemanden, der als Stellvertreter bereitsteht.
Unternehmensfeudalismus kehrt an die Börsen zurück
Die texanische Rechtsform, verpflichtende Schlichtung und eine Ausnahme als kontrolliertes Unternehmen stehen neben einer Untergrenze von 3% oder 1 Million USD für Aktionärsanträge. In der Unterlage steht ausdrücklich, dass der Einfluss öffentlicher Aktionäre begrenzt oder abgeschafft wird.
Vertreter von Pensionsfonds haben bereits protestiert. CalPERS, der Rechnungsprüfer des Staates New York und der Stadt New York unterzeichneten gemeinsam einen Brief.
Sie nennen die von Musk geführte Struktur einen Bruch mit gängigen Standards börsennotierter Unternehmen.
SpaceX argumentiert, die Struktur schütze langfristige Ziele vor kurzfristigem Druck durch Aktionäre.
Dieses Argument geht aber nicht auf die Möglichkeit einer Absetzung ein. Im Vergleich wirken die Bindungen der Gründer bei Meta und Alphabet gering.
Ein 7,5-Bio.-USD-Mars-Meilenstein ist keine Bewertung
Die Haupt-Vergütungsstufe gibt Musk bis zu 200 Millionen Class B-Aktien. Diese werden aber nur ausgezahlt, wenn SpaceX einen Börsenwert von 7,5 Bio. USD erreicht. Zusätzlich fordert diese Bedingung eine dauerhafte Mars-Kolonie mit mindestens einer Million Bewohner.
Die Grenze von 7,5 Bio. USD liegt über dem gemeinsamen Marktwert von Apple, Microsoft und Saudi Aramco. Das Kriterium einer Mars-Kolonie ist ohne Vorbild, es gibt keine Infrastruktur als Bezug und keinerlei Regulierung außerhalb der Erde.
Keine dieser Zielvorgaben entspricht den üblichen Bewertungsmethoden.
Eine weitere Stufe sieht bis zu 60,4 Millionen Aktien vor, wenn SpaceX orbitale Rechenzentren mit einer Leistung von 100 Terawatt aufbaut. Diese Prämie gleicht xAIs Rennen um KI auf der Erde. In der S-1 steht, dass solche Vorhaben womöglich nicht wirtschaftlich tragfähig sind.
Das ist der Preis eines Einzelherrschaft-Modells zusammen mit spekulativer Vergütungsstruktur. Investoren sollen ein Unternehmen finanzieren, dessen Steuerung sie nicht beeinflussen können und Meilensteine bewerten, für die es kein Modell gibt.
Der Einzige, der die Mission scheitern lassen könnte, ist auch der, der sie definieren darf.





